Im Betrugsprozess gegen den früheren MDR-Unterhaltungschef Udo Foht haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung Bewährungsstrafen für den 72-Jährigen gefordert. Der Anklagevertreter plädierte am Freitag im Landgericht Leipzig auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Die Verteidigung sprach sich für ein Jahr auf Bewährung aus. Das Urteil sollte noch am Freitagnachmittag verkündet werden.

Mehr Panorama-News

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich Foht in 13 Fällen des Betrugs und in einem Fall der Bestechlichkeit schuldig gemacht hat. Der Fernsehmanager habe sich immer wieder von verschiedenen Produzenten und Musikmanagern zumeist fünfstellige Summen geliehen. Das Geld sei häufig als Produktionskostenvorschuss deklariert worden. Foht habe vorgetäuscht, dass es zeitnah zurückgezahlt werden sollte. So sei ein Vermögensschaden von rund 314 000 Euro entstanden.

Der Verteidiger wies darauf hin, dass Fohts Handeln im MDR damals mehr oder weniger geduldet worden sei. Es habe jedem klar sein müssen, dass das Geld irgendwoher komme. "Die damalige Zeit und Herr Foht passten gut zusammen", sagte der Anwalt. Compliance sei in dem öffentlich-rechtlichen Sender ein Fremdwort gewesen. Foht habe aus "lauteren Motiven" gehandelt - er habe gutes Programm machen wollen.

Der Prozess gegen den ehemals mächtigen Fernsehmanager hatte im vorigen September begonnen. Foht hatte gestanden, dass er bis zu seiner Entlassung 2011 immer wieder Geldgeber aus dem Showbusiness um Darlehen gebeten hatte. Dabei habe er gewusst, dass er das Geld nicht pünktlich zurückzahlen könne. Er habe es benötigt, um Sendungen im MDR umsetzen zu können.  © dpa