Nach dem Absturz einer Air-France-Maschine zwischen Rio de Janeiro und Paris mit 228 Toten geht die Generalstaatsanwaltschaft in Paris gegen den Freispruch der Airline und des Herstellers Airbus in Berufung. Der Fall solle von einer zweiten Instanz erneut geprüft werden, teilte die Anklagebehörde am Donnerstag mit.
Knapp 14 Jahre nach dem Absturz hatte ein Pariser Gericht Air France und Airbus kürzlich vom Verdacht der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Konzerne hätten zwar teils nachlässig oder unvorsichtig gehandelt, doch ein eindeutiger Kausalzusammenhang zum Unglück lasse sich nicht herstellen, hieß es.
Der Air-France-Flug AF 447 war am 1. Juni 2009 auf dem Weg von Rio in die französische Hauptstadt verschwunden. Der Airbus vom Typ A330 stürzte in den Atlantik. 228 Menschen starben, darunter 28 Deutsche. Lange war die Ursache unklar. Erst im Mai 2011 wurden die letzten Leichen und der Flugdatenschreiber geborgen.
Die Unternehmen hatten die Verantwortung für den Absturz von sich gewiesen und einen Freispruch gefordert. Auch die Anklage hatte in ihrem Schlussplädoyer gesagt, keine Verurteilung fordern zu können. Nun aber erklärte die Generalstaatsanwaltschaft, alle vorgesehenen Rechtsmittel müssten ausgeschöpft werden. Bei den Angehörigen der Opfer waren die Freisprüche auf Empörung gestoßen.
Die juristische Aufarbeitung des Unglücks könnte sich nun weiter in die Länge ziehen. 2019 wiesen Ermittlungsrichter ein Verfahren zunächst ab. 2021 entschied ein Berufungsgericht anders und ordnete den Prozess gegen Airbus und Air France an. © dpa

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