- Wirbel um Olaf Scholz und Robert Habeck während ihrer Kanada-Reise.
- Der Kanzler und Wirtschaftsminister haben im Flugzeug keine Maske getragen.
- Nun wird beiden vorgeworfen, mit zweierlei Maß zu messen.
Während der Kanada-Reise von Kanzler
Nach Angaben der Bundesregierung verstößt das aber nicht gegen die Regeln für den Flug mit der Bundeswehr-Luftwaffe: "Auf den Flügen der Luftwaffe gibt es keine Maskenpflicht. Alle Teilnehmer der Reise müssen vor Antritt einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen. Damit ist ein hohes Schutzniveau gewährleistet", erklärte ein Regierungssprecher auf dpa-Anfrage.
An Bord des Airbus A340 der Luftwaffe waren auf dem Flug von Berlin ins kanadische Montreal am Sonntag mehr als 80 Passagiere, darunter 25 Medienvertreter. Fotos und ein ARD-Video zeigen Wirtschaftsminister Habeck und Journalisten dicht beieinander ohne Mund-Nasen-Schutz. Voraussetzung für die Mitreise war ein negativer PCR-Test, der bei Abflug höchstens 24 Stunden alt sein durfte.
Opposition kritisiert Scholz und Habeck
Ex-CDU-Chef
Auch die Lufthansa meldete sich in einem Twitter-Thread zu Wort: "Ein negativer PCR Test befreit nicht vom Tragen einer Maske." Der frühere Berliner AfD-Fraktionschef Georg Pazderski kritisierte auf Twitter: "Warum müssen eigentlich alle Fluggäste, die von, nach und in Deutschland fliegen, Maske tragen, aber Marie-Antoinette
Der mitreisende stellvertretende Chefredakteur des Portals "The Pioneer", Gordon Repinski, schrieb auf Twitter, er halte das Ansteckungsrisiko auf einem Flug, vor dem alle Insassen PCR-getestet worden sein, für minimal. "Sieht es trotzdem blöd aus, wenn solche Bilder öffentlich werden? Total. Es ist ein Beispiel mehr dafür, wie ein Flickenteppich an Regeln nur Vertrauen zerstört."
Lesen Sie auch: Erste Real-Studie: Wie lange ist eine Corona-Infektion wirklich ansteckend?
Für Flugzeuge - wie auch für Fernzüge - gilt nach dem Ende vieler anderer Corona-Regeln weiter eine bundesweit geregelte Maskenpflicht für Passagiere und Personal. Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen sie nur nutzen, wenn sie während der Beförderung eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske tragen, wie es im Infektionsschutzgesetz in Paragraf 28b festgelegt ist. Von der Pflicht ausgenommen sind unter anderem Kinder unter sechs Jahren. Die Maske abnehmen kann man nur beim Essen und Trinken. (mss/dpa)