Ein schrecklicher Vorfall - und leider kein Einzelfall: Ein Vater ließ vergangene Woche sein kleines Kind im Auto zurück, es starb in der Hitze. Diese große Gefahr im Sommer wird immer wieder unterschätzt. Dann können und dürfen Passanten zu Lebensrettern werden.

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In Hessen ist ein Kleinkind vor einer Woche in einem geparkten Auto an Überhitzung gestorben, wie die Polizei mitteilte. Gegen den Vater des 18 Monate alten Jungen wird nun ermittelt. Es ist leider kein Einzelfall. Immer wieder wird im Sommer von dramatischen Szenen berichtet, von Menschen, die Kinder oder Haustiere aus aufgeheizten Autos befreien.

Eltern und Hundebesitzer unterschätzen, wie stark sich ein Auto aufheizen kann

Die extreme Hitzeentwicklung im Innenraum eines Autos scheint dabei häufig unterschätzt zu werden. Sogar bei frühlingshaftem Wetter um die 20 Grad kann die Temperatur eines in der Sonne geparkten Autos nach 30 Minuten auf über 36 Grad steigen. Bei 29 Grad klettert das Thermometer im Auto nach 30 Minuten auf mehr als 50 Grad. Bei höheren Außentemperaturen drohen sogar Innenraumtemperaturen von 70 Grad. Auch leicht geöffnete Fenster bringen da nur wenig Abkühlung.

Für den Organismus sind sehr hohe Temperaturen eine starke Belastung. Besonders für Kinder, ältere Menschen und Haustiere stellt Hitze eine große Gefahr dar. Bei starker Wärmeeinwirkung ohne Abkühlung droht ein lebensbedrohlicher Hitzschlag.

  • Was geschieht im Körper, wenn er extremer Hitze ausgesetzt ist? Zunächst greift die Thermoregulation. Die Blutgefäße weiten sich. Durch Schwitzen soll die Körpertemperatur gesenkt werden. Steigt die Körpertemperatur auf mehr als 40 Grad, wird das Herz-Kreislauf-System gestört. Durch das vermindert zirkulierende Blut droht ein Volumenmangelschock. Wasser kann sich im Gehirn einlagern, es können sich Hirnödeme bilden. Mögliche Folgen sind Übelkeit, Kopfschmerzen, Erbrechen oder sogar Bewusstlosigkeit und Atemstillstand. Auch Krämpfe oder im schlimmsten Fall ein Multiorganversagen drohen.

Erste Hilfe bei einem Hitzschlag

Bei einem Hitzschlag handelt es sich um eine Notfallsituation. Wird ein Mensch oder ein Tier aus einem überhitzten Auto befreit und zeigt Überhitzungssymptome wie Apathie, Kreislaufprobleme, Erbrechen oder ist sogar bewusstlos, muss umgehend medizinische Hilfe angefordert und erste Hilfe geleistet werden, bis Rettungskräfte vor Ort sind:

  • Um die Körpertemperatur zu senken, muss die betroffene Person oder das betroffene Tier umgehend in den Schatten gebracht und sicher gelagert werden.
  • Wenn möglich, Nacken, Unterarme, Waden und Stirn kühlen, aber nicht eiskalt.
  • Luft zufächeln und Wasser anbieten, wenn die betroffene Person in der Lage ist, Flüssigkeit aufzunehmen, ohne sich dabei zu verschlucken. Keine eiskalten Getränke reichen.
  • Bei Haustieren die Pfoten mit Wasser abkühlen - aber Achtung: Das Wasser darf auch dabei nicht eiskalt sein. Ist das Tier transportfähig, umgehend einen Tierarzt aufsuchen.

Ich sehe ein Kind im heißen Auto: Darf ich die Autoscheibe einschlagen?

Und wie sieht es rechtlich aus? Darf eine Autoscheibe eingeschlagen werden, wenn Mensch oder Tier bei Hitze im Auto eingesperrt sind? Rechtsanwalt Florian Schmitt aus der Mainzer Kanzlei Gräf & Centorbi erklärt: "Hier muss zunächst differenziert werden: Geht es dem Kind oder Tier im Auto sichtlich gut und droht ihm - noch - keine Gefahr durch Hitze, wäre das Einschlagen der Scheibe weder erforderlich noch verhältnismäßig. Man würde sich wegen Sachbeschädigung strafbar machen."

Weiter erklärt der ADAC-Vertragsanwalt: "Befindet sich das Kind oder Tier jedoch in Lebensgefahr, ist das Einschlagen der Scheibe zu dessen Rettung erforderlich und der Betroffene handelt gerechtfertigt, denn in einem solchen Fall liegt ein Rechtfertigender Notstand gemäß § 34 StGB vor. Dann ist der Helfende auch nicht verpflichtet, die am Auto entstandenen Schäden zu ersetzen."

Um etwaige rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden, rät der Rechtsanwalt, Zeugen hinzuzuziehen. "Sind keine potenziellen Zeugen zugegen, kann die prekäre Situation des Kindes oder Tieres und dessen Rettung per Smartphone gefilmt werden."

Macht man sich strafbar, wenn man Kinder oder Tiere im Sommer im Auto einschließt?

Wie sieht es umgekehrt aus – ist es strafbar, Kind oder Haustier bei sommerlichen Temperaturen im Auto zurückzulassen? "Lässt man sein Kind im Sommer bei hohen Temperaturen alleine im Auto zurück und bringt es so in Lebensgefahr, macht man sich gegebenenfalls wegen Aussetzung nach § 221 StGB strafbar. Hier wird es in der Regel am Vorsatz fehlen. Das Zurücklassen des Kindes kann jedoch als fahrlässige Körperverletzung gewertet werden."

Weiter erklärt Schmitt: "Lässt man ein Tier bei Hitze im Auto und fügt ihm so erhebliche Schmerzen oder Schäden zu, begeht man eine Ordnungswidrigkeit und es kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro verhängt werden (§18 TierSchG)."

Wie geht man am besten vor, wenn man ein Kind oder ein Tier im überhitzten Auto sieht?

Wer auf eine Person oder ein Haustier in einem verschlossenen Auto aufmerksam wird und nicht weiß, was in dieser Situation zu tun ist, sollte laut Rechtsanwalt Schmitt folgendermaßen vorgehen:

  • Prüfen, ob das Kind/Tier reagiert, zum Beispiel, indem man an die Scheibe klopft.
  • Wenn das Kind/Tier ansprechbar ist, besteht grundsätzlich noch keine akute Lebensgefahr und es sollte versucht werden, den Fahrer des Wagens ausfindig zu machen.
  • Es ist wichtig, die Insassen im Auge zu behalten. Sollte sich deren Zustand aufgrund der Hitze verschlechtern, gilt es, schnell zu handeln.
  • In einem solchen Fall sollte zunächst der Notruf verständigt werden. Dauert es zu lange, bis Polizei oder Rettungsdienst eintreffen, muss selbst gehandelt werden. Hinweis: Hier besteht sogar die gesetzliche Pflicht zum Helfen. Nach § 323c StGB macht sich nämlich wegen Unterlassener Hilfeleistung strafbar, wer bei Gefahr keine Hilfe leistet, obwohl dies nach den Umständen zumutbar ist. Diese Pflicht besteht nur bei Menschen.
  • Nun gilt es, die Autoscheibe einzuschlagen, um die Insassen zu befreien.

Verwendete Quellen:

  • Gespräch mit ADAC-Vertragsanwalt Florian Schmitt aus der Kanzlei Gräf & Centorbi
  • DocCheck: Hitzschlag

Dieser zuletzt im Juni 2021 veröffentlichte Artikel wurde aus aktuellem Anlass überarbeitet und aktualisiert.

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