Seit 1. Januar 2025 gelten in der Schweiz verschärfte Regelungen im Hinblick auf Motorenlärm. Bis zu 10.000 Schweizer Franken Bußgeld könnten es im schlimmsten Fall werden.

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Vorschriften zur "vermeidbaren Lärmbelästigung" gab es in der Schweiz bereits vor dem 1. Januar 2025. Neu ist, dass die Rechtsgrundlage im Herbst 2024 insoweit angepasst wurde, als "das Verursachen von unnötigem Lärm mit Auspuffanlagen" neu in die Liste der zu vermeidenden Geräusche aufgenommen wurde.

Unnötiger Lärm von Auspuffanlagen verboten

Im Herbst 2024 beschloss der Schweizer Bundesrat folgende Verordnungsänderungen: Die Liste der zu vermeidenden Geräusche wird aktualisiert: Ab 1. Januar 2025 ist es ausdrücklich verboten, unnötigen Lärm mit Auspuffanlagen zu erzeugen. Dies betrifft insbesondere das absichtliche Erzeugen von Knallgeräuschen.

Bußgeld bis zu 10.000 Schweizer Franken

Ab 2025 droht in der Schweiz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Franken, das vom Gericht im Einzelfall bemessen wird. Technische Manipulationen am Fahrzeug bleiben verboten. Zudem verschärfte der Schweizer Bundesrat bereits bestehende Sanktionen. So wurde unter anderem das Bußgeld für das unnötige Laufenlassen des Motors von 60 auf 80 Franken erhöht.

Pilotprojekt 'Lärmblitzer' in der Schweiz

Außerdem wird das Projekt 'Lärmblitzer' als erfolgreich eingestuft und weitergeführt: Der Schweizer Bundesrat kommt zu dem Ergebnis, dass Lärmblitzer laute Fahrzeuge identifizieren können. Allerdings ist den Beamten auch klar, dass die Herausforderungen, um eine rechtliche Grundlage für Lärmblitzer zu schaffen, nicht ohne sind.

Beispielsweise gelten unterschiedliche gesetzliche Anforderungen an die Lärmgrenzwerte – je nach Alter der Fahrzeuge und Fahrzeugkategorie. Hierbei machen die Lärmblitzer (noch) keine Unterschiede.

Den Fahrzeugen selbst fehlt es an einer Lärmanzeige. Fahrer und Fahrerinnen könnten aktuell nicht erkennen, ob sie einen definierten Grenzwert überschreiten. Der Schweizer Bundesrat hat deshalb beschlossen, "die Machbarkeit zu vertiefen, bevor er einen allfälligen Auftrag zur Schaffung von konkreten Rechtsgrundlagen erteilt."

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Fazit

Der Schweizer Bundesrat hat beschlossen, ab dem 1. Januar 2025 unnötigen Lärm durch Auspuffanlagen zu verbieten. Dies umfasst insbesondere Knallgeräusche. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Franken. Das Pilotprojekt 'Lärmblitzer' wird weitergeführt, um laute Fahrzeuge zu identifizieren.  © Motorrad-Online

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