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19.07.2012, 16:13 Uhr

Schütze von Konolfingen ist geständig

(sda/ank/ak) - Der Schütze von Konolfingen ist geständig. Wie die Kantonspolizei Bern mitteilt, hat der 26-jährige Mazedonier zugegeben, am Bahnhof auf einen Mann geschossen zu haben. Seine Waffe konnte sichergestellt werden.

Am Mittwochabend war es in Konolfingen bei Bern zu einer Schiesserei gekommen. Der mutmassliche Täter war zunächst geflüchtet, nachdem er aufgrund eines Streits auf sein Opfer geschossen hatte.

Ein Grossaufgebot der Kantonspolizei habe darauf nach ihm gefahndet, heisst es in der Mitteilung. Die Sondereinheit Enzian griff ihn schliesslich in einer Liegenschaft in Konolfingen auf. Zur Betreuung mehrerer Augenzeugen wurde das Care Team des Kantons Bern aufgeboten.

Die Kantonspolizei Zürich sucht Zeugen. (Symbolbild)

Täter ist noch flüchtig; Polizei sucht nach Zeugen. >

Laut Polizeiangaben sind Hergang und Motiv der Tat noch unklar. Derzeit gehen die Ermittler davon aus, dass die beiden Männer geschäftlich miteinander zu tun hatten. Täter und Opfer kannten sich also schon länger.

Das Opfer wurde bei der Auseinandersetzung schwer verletzt. Der 47-jährige gebürtige Kosovare befindet sich im Spital.

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8 Meinungen zu "Schütze ist geständig"

  • rolste
    Freitag, 20.07.2012, 12:26 Uhr
    Man hat vor vielen Jahren dem Schweizervolk raffinioert die Annahmwe des Antirassismusgesetz empfohlen und die damals gurtmütigen und gutgläubigen Schweizer haben es geglaubt und akzeptiert. Hätten wir dieses Gesetzt nicht, würde ich jetzt hier SEHR LAUT SAGEN was 70% der Bevölkerung wirklich denkt und sich in keiner Weise mit dem deckt, was uns die Sch...Politiker und gewisse linksgesteuertte Medien (In der Schweiz die Mehrzahl) voergaukeln. Also werde ich es jetzt einfach meine Wut auf einen Satz reduzieren der nicht als "antirassistisch" ausgelegt werden kann . RAUS MIT FAULEN KARTOFFELN ! Achg ja, noch was. NIE MEHER IM LEBEN WERDE ICH SP oder CVP wählen!
  • rolste
    Freitag, 20.07.2012, 12:25 Uhr
    Man hat vor vielen Jahren dem Schweizervolk raffinioert die Annahmwe des Antirassismusgesetz empfohlen und die damals gurtmütigen und gutgläubigen Schweizer haben es geglaubt und akzeptiert. Hätten wir dieses Gesetzt nicht, würde ich jetzt hier SEHR LAUT SAGEN was 70% der Bevölkerung wirklich denkt und sich in keiner Weise mit dem deckt, was uns die Sch...Politiker und gewisse linksgesteuertte Medien (In der Schweiz die Mehrzahl) voergaukeln. Also werde ich es jetzt einfach meine Wut auf einen Satz reduzieren der nicht als "antirassistisch" ausgelegt werden kann . RAUS MIT FAULEN KARTOFFELN ! Achg ja, noch was. NIE MEHER IM LEBEN WERDE ICH P oder CVP wählen!
  • CH71
    Freitag, 20.07.2012, 11:55 Uhr
    lieber yamahafzr wenn du glaubst, dass die schweiz mit gegen 23% Ausländeranteil ein Problem "bekommen könnte", irrst Du Dich gewaltig. Dabei sind in diesen 23% , die Ausländer, welche den Schweizer Pass geschenkt gekriegt haben, also diese, welche weder eine Landessprache sprechen, noch eine Tageszeitung lesen können, keine Ausbildung haben und nicht das einfachste Formular ausfüllen können NICHT MEHR ERFASST ! Die Schweiz hat nur noch die eine Möglichkeit, noch mehr Einbürgerungen vorzunehmen um den hohen Ausländeranteil herunterzudrücken. Alles andere ist leider nicht mehr zu kontrollieren. "Lustig" ist, viele europäische Länder glauben ein Ausländerproblem zu haben. CH~ 23%/ A ~12% / DE~9% / FR~6% / IT~6% / NL~5% / SE~5% / NOR~5%, aber he, alle Menschen sind gleich und man sollte nicht alle in den gleichen Topf werfen. Für den Schweizer gilt es nun sich anzupassen und mit der Situation zu leben. PS: ich selbst gehöre zu den 23% und werde dabei bleiben ...
  • Nightforest
    Freitag, 20.07.2012, 10:34 Uhr
    zum glück ist grad ferienzeit, so dass keine kinder und jugendliche am bahnhof waren... das traume hätt noch gefehlt.... unfassbar. also in diesem puntk stimmich der SVP definitiv zu, solche Ausländer müssen sofort ausgewiesen werden, und falls deren ursprungsland sie nicht zurückhaben will / nicht bekannt ist, soll man sie auf einsame Mini-Inseln werfen.
  • Gesetzeshueter
    Freitag, 20.07.2012, 10:01 Uhr
    Es ist immer wieder erstaunlich. Gemäss Art. 12 der Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition des Bundes (SR 514.541) ist der Besitz von Waffen, Munition und das Schiessen mit Waffen für Angehöriger folgender Staaten verboten: Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien. Soll nun der legale Waffenbesitz weiter eingeschränkt werden? Und gehört die Armeewaffe wirklich ins Zeughaus?
  • vankoch
    Freitag, 20.07.2012, 09:05 Uhr
    Es fragt sich welcher Art die "Geschäftsbeziehungen" waren?
  • yamahafzr
    Donnerstag, 19.07.2012, 17:50 Uhr
    es könnte sein das wir ein problem bekommen.
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