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31.01.2013, 17:14 Uhr

Beschwerde gegen Einstellung des Strafverfahrens im Fall Lucie

Lucies Eltern wollen nicht akzeptieren, dass das Strafverfahren gegen drei Vertreter der Kantonsbehörden eingestellt wird.

Das Aargauer Obergericht muss überprüfen, ob die Einstellung des Strafverfahrens gegen drei Vertreter der Kantonsbehörden im Fall des Tötungsdeliktes am Au-pair-Mädchens Lucie rechtens ist. Die Eltern des Opfers wehren sich mit einer Beschwerde gegen die Einstellung.

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Die Beschwerde gegen die Verfügung wollen die Eltern am (morgigen) Freitag einreichen, wie sie am Donnerstag mitteilten. Über die Eingabe wird die Beschwerdekammer des Obergerichtes zu entscheiden haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte am 22. Januar verfügt, das Strafverfahren gegen drei Personen des Aargauer Straf- und Massnahmenvollzugs einzustellen.

Ein ausserordentlicher Staatsanwalt war zum Schluss gekommen, die drei Beschuldigten hätten sich nicht pflichtwidrig verhalten. Die Tötung von Lucie sei für diese drei Personen weder vermeidbar noch voraussehbar gewesen.

Vater von Lucie reichte Strafanzeige ein

Auslöser der Ermittlungen war eine Strafanzeige des Vaters der im März 2009 getöteten 16-jährigen Tochter. Er hatte den Verdacht geäussert, dass Personen des Straf- und Massnahmenvollzugs Dinge getan oder unterlassen hätten, die für den Tod seiner Tochter mitverantwortlich gewesen seien.

Daraufhin wurde gegen drei Personen ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Untersucht wurde, ob diese den Mörder von Lucie falsch eingeschätzt hatten. Der Mann war schon 2004 zu einer vierjährigen Arbeitserziehungsmassnahme verurteilt worden, weil er im Mai 2003 eine Frau fast zu Tode gewürgt hatte.

Die Beschuldigten seien ihren übertragenen Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben praxiskonform nachgekommen, hielt die Staatsanwaltschaft fest.

Beschwerde gegen Verwahrung beim Bundesgericht

Die 16-jährige Lucie war am Abend des 4. März 2009 in Rieden bei Baden AG getötet worden. Ein damals 25-jähriger vorbestrafter Schweizer hatte die Freiburgerin unter dem Vorwand, Fotos zu machen, in seine Wohnung gelockt und getötet.

Das Aargauer Obergericht hatte im vergangenen Oktober den Täter zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt. Damit verschärfte die zweite Instanz das Urteil des Bezirksgerichts Baden.

Der Verteidiger des Mörders zog das Verdikt der lebenslänglichen Verwahrung inzwischen ans Bundesgericht weiter. Die vom Bezirksgericht Baden verhängte lebenslängliche Freiheitsstrafe ist bereits rechtskräftig.

© sda

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