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13.06.2012, 10:16 Uhr

Mit dem Auto ins Ausland: Woran Urlauber denken müssen

Berlin (dpa-infocom) - Andere Länder, andere Regeln: Bevor es mit dem Auto ins Ausland geht, sollten Urlauber sich mit den Verkehrsvorschriften vertraut machen. Zudem sollten bestimmte Dokumente an Bord sein. Was wichtig ist - ein Überblick.

Mit Gesetzen vertraut machen: Im Ausland gelten oft andere Regeln als hierzulande, etwa was die Promillegrenze und Tempolimits betrifft. Bei Verstößen drohen saftige Strafen. Ein aktuelles Beispiel: Frankreich-Besucher müssen einen Alkoholtest im Auto haben. Daher sollten sich Urlauber vor der Reise schlau machen. Einen Überblick zu Verkehrsregeln im Ausland bietet beispielsweise der ADAC. Der Auto Club Europa (ACE) hat die wichtigsten Vorgaben für Fahrer in einer Grafik zusammengefasst.

Notrufnummern notieren: Jedes Jahr werden tausende deutsche Urlauber bei Auslandsreisen in Unfälle verwickelt. In allen EU-Ländern gilt die 112 einheitlich als Notrufnummer, sie ist kostenlos erreichbar und oft mehrsprachig besetzt. Außerhalb der Europäischen Union variieren die Nummern jedoch oft.

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Grüne Versicherungskarte mitnehmen: Wer im Ausland in einen Crash verwickelt ist, weist mit der Grünen Versicherungskarte nach, dass er eine gültige Kfz-Haftpflichtpolice hat. Innerhalb der EU wird sie nicht benötigt, sie kann aber nach Einschätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch dort die Schadensregulierung vereinfachen. Außerhalb der EU ist die Karte ein Muss. Vor der Fahrt lohnt ein Blick aufs Gültigkeitsdatum. Ausgestellt wird das Dokument von den Kfz-Versicherern.

Nichts unüberlegt unterschreiben: Trotz der Aufregung - nach einem Unfall sollten Autofahrer einen kühlen Kopf bewahren und keine Schuldeingeständnisse abgeben. Erst recht nicht, wenn sie ein fremdsprachiges Dokument vorgelegt bekommen, das sie nicht verstehen.

Unfallbericht besorgen: Für den Fall der Fälle sollte ein europäischer Unfallbericht im Handschuhfach liegen. Er erfasst die wichtigsten Daten und erleichtert die spätere Schadensregulierung. Fahrer können eine deutsche Fassung des Dokuments von der Website des ADAC herunterladen (Bericht als PDF-Datei). Eine mehrsprachige Version gibt es in den ADAC-Geschäftsstellen und im Online-Shop des Autoclubs. Eine englische und französische Fassung stellen auch die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins zur Verfügung.

Schäden dokumentieren: Wenn es gekracht hat, hilft der Unfallbericht bei der Dokumentation der Schäden. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) empfiehlt zudem, Fotos zu machen und Zeugen anzusprechen.

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5 Meinungen zu "Mit dem Auto ins Ausland"

  • schieber1
    Donnerstag, 14.06.2012, 14:28 Uhr
    Es ist ja wohl logisch dass ich mich vorher informiere, spätestens allerdings dann wenn ich richtig bezahlen mußte im Ausland. Wobei, die hier aufgeführten Informationen hätte man auch weglassen können, denn diese bringen gar nichts. Eine grüne Versicherungskarte hat ja wohl ein jeder immer in seinem Auto liegen, egal in welches Ausland man fährt. Das ist meiner Meinung nach ganz einfach ein Pflichtdokument.
  • ulli2004
    Mittwoch, 13.06.2012, 13:01 Uhr
    Unter der Überschrift hätte gleich stehen sollen: Informieren Sie sich woanders, bei uns gibt es nur Allgemeinplätze. Langsma frage ich mich, warum ich bei GMX was lese.
  • aurelian2702
    Mittwoch, 13.06.2012, 12:48 Uhr
    Die Information, die "Gruene Karte" sei innerhalb der EU - Mitgliedsstaaten nicht zwingend erforderlich, ist nicht ganz richtig. In Rumaenien ist ein Nachweis mitzufuehren, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Das kann durch eine "Gruene Karte" oder die Mitnahme der letzten Beitragsrechnung erfolgen - aber wer schleppt schon seine Versicherungsunterlagen mit? Jedenfalls - wer keinen Nachweis dabei hat und in eine Polizeikontrolle geraet, bekommt gewaltigen Aerger; die Strafe kann bis zu 2.000 lei betragen, umgerechnet derzeit 460,00 Euro.
  • Winterkampf
    Mittwoch, 13.06.2012, 12:21 Uhr
    Keine Schuldanerkenntnis. Meine Frau hatte auf einem Waldweg in Schweden einen Unfall, nur Blech. Der Unfallgegner kam am Abend mit einer Schuldanerkenntnis und wollte eine Unterschrift. Zwischenzeitlich hatten wir uns aber kundig gemacht. In Schweden zahlt bei Unfällen im Wald i.d.R. jeder seinen Schaden selber.
  • sinenomen
    Mittwoch, 13.06.2012, 12:18 Uhr
    "Der Auto Club Europa (ACE) hat die wichtigsten Vorgaben für Fahrer in einer Grafik zusammengefasst" Und wo bitte ist die Grafik???

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