Schadenersatz für verdorbenes Essen: Nachweis schwierig
Erkranken in einem Hotel drei von vier Gästen an einer Lebensmittelvergiftung, reicht dies nicht als Beleg aus, um Schadenersatz geltend zu machen. Es müsse stattdessen nachgewiesen werden, dass wirklich das Essen im Hotel schuld an der Erkrankung ist. Die Argumentation, 75 Prozent der anwesenden Gäste seien erkrankt, reicht nicht. Als Beleg sei eine Vielzahl von Krankheitsfällen nötig, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: I-12 U 41/11). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".
In dem Fall hatte eine Familie im Urlaub auf Mallorca am Abreisetag - sie waren die letzten Gäste im Hotel - an der Poolbar Mayonnaise gegessen, woraufhin die Ehefrau des Klägers und die beiden Töchter eine schwere Magen-Darm-Erkrankung bekamen. Der Kläger argumentierte, die Mayonnaise sei verdorben gewesen. Bereits das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, da der Kläger nicht beweisen konnte, dass das Essen die Lebensmittelvergiftung hervorgerufen hatte. Insbesondere bei Familienangehörigen kämen auch andere Infektionen und Erkrankungen in Betracht.
Dagegen hatte der Kläger argumentiert, es komme nicht auf die absolute Zahl der erkrankten Gäste, sondern auf das Verhältnis der erkrankten zu den anwesenden Gästen in einem Hotel an. Am Abreisetag sei lediglich noch er mit seiner Ehefrau und den Töchtern im Hotel gewesen. Damit seien 75 Prozent der anwesenden Gäste erkrankt. Mit dieser Argumentation scheiterte er jedoch auch bei der Berufung vor dem Oberlandesgericht.
2 Meinungen zu "Verdorbenes Essen im Urlaub"
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laubanmichael
Sonntag, 01.07.2012, 13:36 Uhr Tja, wer an der Poolbar, wahrscheinlich noch in der Sonne kurz vor der Abreise sich nach, was weiß ich wie lange, All-Inclusive, nochmals den Magen vollschlagen muß, bekommt automatisch solche Erkrankungen. Die Urlauber können das Umsonst-Völlern halt bis zum letzten Augenblick nicht lassen! -
Henkerin
Freitag, 29.06.2012, 15:31 Uhr Diesen Richtern wünsche ich das es Sie einmal trift und sie sich an verdorbenem Essen den Magen verderben aber so das es richtig Weh tut. Dann würden Sie vielleicht einmal anders Urteilen. Mir selber ist dieses Passiert auf einem Schiff da wurden 60 % der Passagiere krank unter anderem auch ich aber so das der Schiffsarzt kommen mußte und Pritzen und Medikamente gab. Das geschah am vorletzten Tag der Reise anschießend nach Ende der Reise und wieder nach Hause begann das ganze Übel noch einmal und ich wurde mit dem Notarzt ins Krankenhaus gefahren wo festgestellt wurde das Bakterien im Essen auf dem Schiff Schuld war. Es war eine ganz schlimme Woche bis die Sache ausgeheilt war. Deshalb werde ich auch Klage einreichen. Ich hoffe auf Verständniss und bessere Richter
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