08.06.2012, 17:21 Uhr
Twittern
Kondome gehören zum Reisebedarf
Kondome gehören zum Reisebedarf. Daher darf ein Sexshop im Bahnhof auch am Sonntag geöffnet sein, entschied das Verwaltungsgericht München (Aktenzeichen: M 16 K 11.5642), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Nach Ansicht der Richter gehören zum täglichen Reisebedarf auch Kondome, Cremes, DVDs und Einwegkameras, genauso wie pornografische Magazine. Über den Inhalt oder Verwendungszweck der einzelnen Produkte stehe schließlich nichts im Gesetz. Einige Artikel, wie etwa ein erotisches Mensch-ärgere-dich-nicht-Spiel, müssen allerdings aus dem Sortiment genommen werden.
Alle News vom: 8.
Juni 2012
Zur Übersicht: Reise
Bisher wurde hierzu noch keine Meinung abgegeben. Aber Sie haben doch bestimmt eine!
Services
Partnerangebote
Passende Suchen
- Reisezubehör
- Urlaub mit Kind
- Kreuzfahrten
- Familienurlaub
- Weltreise
- Hotel Hamburg
zu Reise






