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24.03.2009, 10:04 Uhr

Noch 59 Staaten setzen auf die Todesstrafe

In welchen Ländern wird die Todesstrafe noch verhängt? Wo werden die meisten Hinrichtungen ausgeführt und welche Rolle spielt die Todesstrafe in den Vereinigten Staaten?

Von Miriam Walker

Die weltweite Situation

Seit Beginn der 90er Jahre schafften 92 Staaten die Todesstrafe vollständig ab. In 33 Ländern ist die Todesstrafe zwar noch gesetzlich verankert, Urteile dieser Art werden allerdings nicht mehr vollstreckt.

Damit haben mittlerweile 138 Länder - das sind mehr als zwei Drittel aller Staaten weltweit - die Todesstrafe abgeschafft. In den vergangenen Jahren beschlossen Argentinien und Usbekistan, diese Art der Tötung nicht mehr durchzuführen. Seit März 2009 vollstreckt New Mexico als 15. US-Bundesstaat keine Todesurteile mehr. Doch noch immer gibt es 59 Staaten weltweit, die an der Todesstrafe festhalten. Allein im Jahr 2008 starben rund 2.390 Verurteilte durch die Todesstrafe. Damit wurden fast doppelt so viele Hinrichtungen bekannt wie im Jahr zuvor (1.252).

Obwohl die Todesstrafe theoretisch noch in 59 Staaten vollstreckt wird, wurden in den letzten Jahren nur in wenigen Staaten wirklich Hinrichtungen vollzogen.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, in welchen vier Staaten im Jahr 2008 die meisten dieser Urteile vollstreckt wurden.

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55 Meinungen zu "59 Staaten setzen auf die Todesstrafe"

  • iduna
    Heute, um 07:42 Uhr
    Wildkaetzchen246 Ich kann Ihren Standpunkt, als den ihrigen akzeptieren. Auch wenn es Ihnen sicherlich nicht gefällt, ist meiner ein anderer. Niemand wird zum morden gezwungen. Ob man sich wirklich darauf zurückziehen kann, dass jeder Mörder nun entsprechend seiner Persönlichkeitsstruktur in die Psychiatrie oder lebenslang in ein Gefängnis muss, ist für mich Ansichtssache. Ich bin und bleibe ein Vertreter der Todesstrafe in sehr eng begrenztem Deliktbereich.
  • Wildkaetzchen246
    Gestern, um 17:59 Uhr
    iduna hast du dir mal überlegt, warum angehorige der opfer oder opfer in norwegen NICHT die todesstrafe fordern? brevik gehört - je nachdem wie das gericht seine geistige gesundheit einschätzt - lebenslang ins gefängnis oder lebenslang in die psychiatrie. die todesstrafe ist weder abschreckend, noch gerechtfertigt, noch in irgendeiner form ein mittel, um staatlich zu sanktionieren. und ja, der staat macht sich selbst zum mörder und min. ein staatsbürger muß wirklich zum mörder werden, um die 3 spritzen zu verabreichen oder den hebel umzulegen. man kann dankbar sein, daß europa die todesstrafe nicht einsetzt. und es geht nicht darum täter zu opfern zu machen, es geht um bestrafung, aber die kann bei diesen delikten nur freiheitsentzug durch inhaftierung sein und da eben auch ein leben lang. damit schutz t der staat auch seine bürger.
  • iduna
    Gestern, um 16:28 Uhr
    wildkätzchen246 Wenn es keine vollständige zweifelsfrei nachgewiesenen Taten gibt, wie Sie behaupten, wie sieht das in Norwegen mit Brevik aus? Auch ein scheinbares Opfer? Ich hoffe, sie meinen das nicht im Ernst.
  • Wildkaetzchen246
    Gestern, um 12:25 Uhr
    iduna Dabei ist für mich Voraussetzung, dass die Tat zweifelsfrei nachgewiesen wurde. ----------------- und auch da haben die usa immer und immer bewiesen, daß das nicht möglich ist - selbst geständnisse können falsch sein! dna kann am tatort plaziert werden, zeugen können lügen, polizisten können sich irren, zeugen können gekauft sein, ..... es gibt z.b. untersuchungen, daß eine ethnie sehr schlecht eine person einer anderen ethnie wiedererkennen kann, geschweige denn einwandfrei beschreiben kann. bedeutet und sehr verallgemeinert ausgedrückt, für uns kaukasier sehen alle asiaten gleich aus, für asiaten sehen alle kaukasier gleich aus, für menschen mit afrikanischen wurzeln sehen ebenso asiaten und weiße eher gleich aus ... nennt sich "other-race-effect". außerdem reichen schon unbewußte mimik von polizisten oder anwälten bei gegenüberstellungen aus, um den falschen zu identifizeiren. es gibt keine zweifelsfrei nachgewiesene tat!
  • iduna
    Gestern, um 12:06 Uhr
    Das Thema Todesstrafe wird immer ein Reizthema bleiben. Die Gegner werden immer behaupten, dass sich damit der Staat auf das Niveau der Täter begibt. Die Befürworter haben ein gewichtiges Argument. Ein Toter Mörder hat keine Chance auf eine Wiederholung seiner Tat. Damit wäre das ein aktiver Opferschutz. Nun werden sofort wieder die Gegner aufheulen. Aber wer andere Menschen tötet, hat sein eigenes Lebensrecht damit verwirkt. Das Opfer bekommt auch keine Chance. Dabei ist für mich Voraussetzung, dass die Tat zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Um es klar zu sagen, es geht nicht um Abschreckung, es geht um den Schutz weiterer unschuldiger Opfer.
  • Wildkaetzchen246
    Gestern, um 10:35 Uhr
    desatamonti schau mal in die usa und schau mal, wie abschreckend die todesstrafe in den usa wirkt. die meisten todesstrafenurteile führen die südlichen staaten aus und da sind auch die meisten morde - abschreckend wirkt da gar nichts. die täter denken doch in dem moment ihrer tat gar nicht an die konsequenzen, sie tun ihre schreckliche tat, aus welchen gründen auch immer. und die haftbedingungen in den usa sind ziemlich schrecklich, es haben noch nie so viele menschen in us-knästen gesessen, wie in den letzten jahren, die gfängnisse sind überfüllt, die wärter überarbeitet, die kriminalität in den knästen groß und die strafen in der regel hart. es gibt einige us-staaten, die die 3 strikes, you´re out-regel haben, bedeutet, wird man dreimal bei einer straftat erwischt, dann sitzt man lebenslänglich (je nach staat zwischen 20 und 40 jahren) und dabei zählt nicht wirklich die schwere der straftaten. drei kleine drogendelikte oder kleinere beschaffungskriminalität reichen, um dann lebenslang in den bau zu wandern. auch das ist nicht abschreckend. das hat in den betreffenden staaten nur dazu geführt, daß die gefängnisse so voll sind, daß sie aus allen nähten platzen und außerdem trifft es überiwegend oft minderheiten, die es so noch schwieriger haben, aus dem kreislauf der kriminalität rauszukommen. gestraft werden muß, ebenso muß die gesellschaft geschützt werden, und ich denke auch, daß lebenslang für mörder, vergewaltiger, kinderschänder, ... ohne aussicht auf vorzeitige entlassung eine gerechte strafe ist - aber die todesstrafe ist weder abschreckend, noch gerecht (die gefahr von fehlurteilen gibt es immer), noch günstiger als einen deliquenten lebenslang einzusperren.
  • desatamonti
    Gestern, um 09:13 Uhr
    Sintiminti: Es geht doch hier Keinem um "Selbstherrlichkeit", sondern um das Bedürfnis seine Meinung zu einer Sache darzulegen!!!
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