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11.07.2012, 10:34 Uhr

Psychisch krank - Wie Versicherungen mit Depressionen umgehen

Berlin (dpa/tmn) - Immer mehr Menschen werden aufgrund psychischer Erkrankungen berufsunfähig. Oft reicht dann das Geld nicht mehr. In solchen Notfällen soll die Berufsunfähigkeitsversicherung einspringen. Doch wie gehen die Assekuranzen mit Depression und Burnout um?

Stress am Arbeitsplatz, in der Familie, das Gefühl überfordert und kräftemäßig am Ende zu sein. Immer mehr Menschen brechen mit Burnout und Depressionen zusammen. Zur Erkrankung kommt für die meisten die Sorge um die Existenz hinzu. Denn viele können - zumindest vorübergehend - nicht mehr arbeiten: In 2010 zählte die Bundesregierung 53,5 Millionen Krankentage allein aufgrund psychischer Erkrankungen. Sie haben längst Rücken- und Herz- und Kreislaufleiden als Auslöser von Berufsunfähigkeit abgelöst. Dann soll eigentlich die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) einspringen. Doch die tut sich manchmal schwer mit der Anerkennung des Leidens und damit mit dem Auszahlen der vereinbarten Leistungen.

Versicherungsombudsmann Günter Hirsch hat beobachtet: "Beschwerden zur Berufsunfähigkeitsversicherung stehen nicht selten im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen." Hirsch weiß von "besonderen Schwierigkeiten", wenn es um Erschöpfung, depressive Verstimmungen zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Trauerfall, der Pflege kranker Angehöriger oder Mobbing als Grund von Berufsunfähigkeit geht. Zahlen nennt der Ombudsmann zwar nicht. Dafür aber der Bund der Versicherten mit Sitz in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Die Verbraucherorganisation geht davon aus, dass die privaten Assekuranzen nur bei etwa jedem 400. BU-Vertrag Rente auszahlen. Im Jahr 2011 gab es nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 16,9 Millionen BU-Verträge. Im Internet finden Interessierte ein Merkblatt zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Weitere Probleme tauchen auf, wenn bereits Erkrankte eine BU abschließen wollen. Sie müssen damit rechnen, dass ihr Antrag abgelehnt wird. "Wenn das Leiden schon festgestellt ist, werden Sie keinen Versicherer finden", ist Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz überzeugt. Alternativen sind höhere Beiträge, abgespeckte Tarife oder der Ausschluss bestimmter Leistungsursachen, auch bei Gesunden. Von dieser letztgenannten Möglichkeit hält Wortberg nichts. Weil niemand "in der heutigen Lebenssituation davor gefeit ist, einmal an Burnout oder Depression zu leiden und in der Folge berufsunfähig zu werden", sollte ein BU-Vertrag diesen Leistungsfall enthalten.

Die Option, nach Behandlung und Karenzzeit - etwa fünf Jahre - wieder zum Vollschutz zurückzukehren, wird nach Angaben Wortbergs heute so gut wie nicht mehr angeboten. Ob Zuschläge gefordert werden oder psychische Erkrankungen generell ausgeschlossen werden, hängt vom Unternehmen ab. Mit einem gründlichen Blick in die Konditionen und einem Informationsgespräch sollten Verbraucher sich Klarheit verschaffen.

Bei abgespeckten Tarifen verpflichtetet der Verbraucher sich zum Beispiel, im Fall der Fälle Leistungen nur unter Vorbehalt in Anspruch zu nehmen, wie Simone Schuchert vom GDV in Berlin erläutert. Eine weitere Variante ist die Streichung der Klausel "Verzicht auf die abstrakte Verweisung". Das bereitet wiederum Michael Wortberg Bauchschmerzen: "Ein Vertrag muss den gesamten Berufsweg abdecken, den jemand geht. Und wenn es der Wandel vom Lehrer zum Imker ist."

Solche krassen Wechsel kommen bei Burnout durchaus vor. Wolfgang Hagemann, Leiter der auf Burnout spezialisierten Röher Parkklinik in der Nähe von Aachen, behandelte einen Manager, der inzwischen in Italien Schweine züchtet und ein Restaurant betreibt. "Klassischer Burnout oder Depression begründen zunächst mal keine Berufsunfähigkeit", stellt der Mediziner klar. Nach einigen Monaten Therapie könne die Frage gestellt werden, ob ein Burnout-Patient zur Rückkehr ins Erwerbsleben fähig sei - Jobwechsel nicht ausgeschlossen. Bei Depression sei Berufsunfähigkeit schneller möglich. Präzise Diagnosen sind allerdings schwierig.

Diese Unsicherheit gehört zu den hohen Hürden, die Versicherungsnehmer nehmen müssen. Denn bevor sie zahlen, verlangen die Assekuranzen grundsätzlich Gutachten. Das kostet Zeit, Nerven und Geld. Verbraucherschützer Wortberg hat in seiner Praxis den Eindruck gewonnen, dass mit bestimmten Gutachtern versucht wird, kranke Menschen als gesund einzustufen. Sein Rat: Zusätzlich zur BU eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Die könnte die für Gutachten fälligen fünfstelligen Beträge übernehmen.

Alternativen zur Berufsunfähigkeitspolice

Menschen, die die Berufsunfähigkeitsversicherung wegen psychischer Erkrankungen nicht akzeptiert, bietet die Branche andere Optionen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nennt Erwerbsunfähkeits-, Unfall- und Grundfähigkeitsversicherung als Alternative. Letztere springe ein, wenn bestimmte Fähigkeiten infolge einer Krankheit, altersbedingtem Verschleiß oder eines Unfalls verloren gehen.

Alle News vom: 11. Juli 2012 Zur Übersicht: Gesundheit

10 Meinungen zu "Job weg wegen Depression"

  • Fatima
    Freitag, 27.07.2012, 15:06 Uhr
    Wenn nur jede 400 Police bei Schadensfall zur Auszahlung kommt, so stellt sich Chaosmathematik die analytische Frage,wie diese Branche Gewinne und Verluste als Risiko noch einschätzt und was sie unter Risiko versteht, gemessen an der Gesamtkapazität im Geldeinsammelgeschäft und die sogenannte Risikobewertung dazu dient,die Kunden zusätzlich abzuzocken. Die BUV ist mittlerweile mein Schrecken am Nachthimmel für Schlafwandler und Risikovernichter im Vollmondrausch über die Autobahn und am geplatzten Reifen hat sich der streunende Hund verbissen und Mutti setzt sich wegen Allergieverdacht nicht in die Nesseln,nein, sie sitzt bereits auf dem Ameisenhaufen - inclusive Marderangriff beim Eiersuchen. Das alles reicht nicht zur BUV wegen höherer Gewalt am kranken Hirn der Policeentwickler. Ich nehme eure Verluste mal unter die Lupe und habe ein Auge auf die Leute, die den Reibach machen - euer Risiko sieht anders aus.
  • thisnamestaken
    Freitag, 13.07.2012, 07:43 Uhr
    Wie Versicherungen mit Berufsunfähigkeit umgehen? Versichert zu bezahlbaren Konditionen werden erstmal nur Leute, die mit aller wahrscheinlichkeit eben NICHT erkranken. Und wenn doch, dann wird in den meisten Fällen ja erstmal nicht anerkannt, dass jemand berufsunfähig o. ä. ist - bzw. wird eben alles Mögliche durch Klauseln ausgeschlossen. Für jemanden der krank ist, ist es dann unglaublich schwer, die Kraft für einen Rechtsstreit aufzubringen. Davon leben ja Versicherungen, vom Nicht-Zahlen.
  • Voting0815
    Mittwoch, 11.07.2012, 14:13 Uhr
    siheste @JulianeD.... und genau das ist die 'Geldmühle'..... Restkreditversicherungen sind sehr teuer (oft teurer als der eigentliche Kredit) Ich geh nicht davon aus daß Du 'psychisch krank' bist sondern lediglich unter Deinen Schulden leidest.... und deswegen in der Not keine andere Möglichkeit hattest..... als zwangsweise dieses Teil von restschuldversicherung abzuschließen !!! 'burnout/anpassungsstörung'.... sind oft nicht in den versicherungsleistungen deklariert !!! deswegen wird burnout auch immer moderner...(fragt sich nur wie lang) Versicherungen, die Krankheiten versichern...sollten das gefälligst auch tun... und genau das Gegenteil ist der Fall!!! Verdienen tut nur einer ('milliardengewinne deutscher Krankenversicherer)...wen wundert's ??? Deswegen kriegen auch so viel Depressionen
  • JulianeD
    Mittwoch, 11.07.2012, 13:49 Uhr
    Hallo, ich habe bei einem Kreditinstitut eine Restschuldversicherung abeschlossen.Als ich an Depressionen erkrankte,zahlte sie aber nicht.Psychische Erkrankungen sind von der Versicherung ausgeschlossen.Obwohl ich mich gegen Krankheit,Tod und Arbeitslosigkeit versichert hatte.Da fragt man sich doch warum versichert man sich überhaupt?Ist ja auch nicht gerade billig.
  • Grabor
    Mittwoch, 11.07.2012, 13:34 Uhr
    Wenn jemand wegen Burnout seinen Job nicht mehr machen kann ist er berufsunfähig. Dass er einen anderen Job machen kann ist in dem zusammenhang unerheblich. Wenn er gar nicht mehr arbeiten kann, dann ist das erwerbsunfähig (oder erwerbsgemindert). Berufsunfähigkeit hat nicht das geringste mit Erwerbsunfähigkeit zu tun. Beispiel: bei einem Uhrmacher beginnen die Hände zu zittern. Er kann daher nicht mehr als Uhrmacher arbeiten. Damit ist der Versicherungsfall eingetreten. Unabhängig davon ob er jetzt z.B. als LKW-Fahrer arbeitet und sogar mehr verdient. Aber die Versicherungen zieren sich immer etwas wenn sie zahlen sollen.
  • Alphafrauen
    Mittwoch, 11.07.2012, 12:58 Uhr
    ...sorry...falscher Thread...:-))))
  • Alphafrauen
    Mittwoch, 11.07.2012, 12:57 Uhr
    ""US-Außenamtssprecher Davies: "Wir finden nichts Anstößiges an der Absicht der Taliban, islamisches Recht zu verhängen."" Das haben sie (Taliban) ja auch praktiziert... Die Folgen und Auswirkungen sind bekannt !!! "US-Senator Hank Brown: "Endlich scheint eine afghanische Gruppierung im Stande, eine stabile Regierung zu bilden." (September 1996, Nach der Machtergreifung in Afghanistan durch die Taliban)" Zur damaligen Zeit schien das auch so...entgegen der alten Warlord-Mentalität und dem lange währenden Einfluss dieser Gruppen (jahrzentelang kamen ca. 90% der Drogenproduktion aus Afganistan !). Es bewahrheitete sich aber nicht ! Die Taliban wollten lediglich diese "alte Ordnung" für sich nutzen (Drogenhandel ist heute eines der Haupteinnahmequelle der Taliban!). Die Zeiten ändern sich manchmal....schon gewußt ??!
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