Viel Streit ums Badezimmer
Doch im Alltag spielt der Zustand der häuslichen Nasszelle eine erhebliche Rolle. Im Zusammenhang mit dem Badezimmer können sich etliche juristische Streitpunkte ergeben - von der Beschaffenheit der Bodenfliesen und über Schimmel-Probleme bis hin zu einer vom Vermieter angekündigten Generalsanierung von Dusche, Wanne & Co. Gerichte müssen sich immer wieder mit solchen Fällen befassen.
Umbaumaßnahmen deutlich mitteilen
Viele Mieter empfinden es als eine Wohltat, wenn ihr altes, unansehnliches Bad per Umbau auf den neuesten Stand gebracht wird. Im konkreten Fall plante ein Eigentümer neben diversen anderen Arbeiten den Einbau einer Badewanne und eine komplette Grundrissveränderung der Nasszelle. Doch im Ankündigungsschreiben blieb er sehr allgemein und ging nicht näher auf die Veränderungen ein.
Auch Pläne legte er nicht vor, stattdessen teilte er aber bereits mit, dass die monatliche Miete um 200 Euro steigen werde. Das Amtsgericht Stuttgart stellte sich im Zivilprozess auf die Seite des Mieters. Wenn Angaben so unklar sind, muss eine Modernisierung in dieser Form nicht geduldet werden.
Kein Geld bei Hausschwamm
In Badezimmern kommt es wegen verlegter Rohre hin und wieder zu Leitungswasserschäden. In solch einem Fall sollte man als Betroffener großen Wert auf eine ordnungsgemäße Trocknung legen. Bei einem Wasserschaden an einer Immobilie war das offensichtlich nicht der Fall, deshalb wurde später ein Holzfußboden im Nachbarzimmer vom Hausschwamm befallen.
Vor dem Landgericht Köln stritten sich der Betroffene und seine Gebäudeversicherung um die Begleichung des Schadens. Doch die Assekuranz musste nicht zahlen: Hausschwamm war ganz klar von den Leistungen ausgenommen, egal, wodurch er veranlasst worden sei.
Mieter verantwortlich für Schäden
Wenn Mieter bei Problemen im Sanitärbereich selbst Hand anlegen, sollten sie sich auskennen. Das war bei einem Hobby-Bastler in Hessen offensichtlich nicht so. Während er den Badewannenabfluss mit einer Hand-Druckluft-Pumpe bearbeitete, löste sich ein Abflussrohr und verursachte einen Wasserschaden in der Wohnung darunter. Das Amtsgericht Gießen entschied, dass der Mieter sorgfaltswidrig gehandelt habe und die Gefahren hätte kennen müssen. Weil er trotzdem mit hohem Druck arbeitete, musste er den Schaden ersetzen.
© Axel Springer AG
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