Der erste Eindruck zählt
Besichtigungstermin: Wünsche berücksichtigen
Wer verkaufen will, sollte die Wünsche und Vorlieben der Käuferseite beachten. Das gilt zum Beispiel für die Wahl des Besichtigungstermins selbst. Wollen die Interessenten gern tagsüber vorbeikommen, sollte man sie nur in gut begründeten Ausnahmefällen auf den Abend vertrösten - es besteht die Gefahr, dass sie ihr Interesse verlieren könnten. Zudem: Würden Sie selbst in dieser Jahreszeit eine Immobilie abends besichtigen wollen?
Der erste Eindruck zählt
Das Objekt sollte freundlich und einladend wirken. Eine farblich frische Fassade und Blumen im Eingangsbereich wecken die Neugierde der Interessenten. Der Garten bringt in dieser Jahreszeit sicher keine Pluspunkte - aber aufgeräumt sollte es dort zumindest wirken. Auf keinen Fall sollte aus den Mülltonnen der Abfall quellen. Das Gleiche gilt auch für den Innenraum: Staub, schmutzige Gardinen und unaufgeräumte Zimmer wirken immer abstoßend. Zudem verlieren Räume, in denen viel herumliegt, optisch an Größe.
Wohlfühlklima schaffen
Wohlfühlklima und eine positive Stimmung wirken verkaufsfördernd. Optimaler Lichteinfall am Tag und gute Ausleuchtung am Abend machen die Immobilie hell und freundlich. Störende Geräusche oder laute Musik sollte man nach Möglichkeit ausschließen. Ebenso unangenehme Gerüche aus Küche, Bad oder Toilette sowie von Haustieren sollten keinen Haus- oder Wohnungsinteressenten die Nase rümpfen lassen.
Umfangreicher Fragenkatalog
Es ist das gute Recht von Interessenten, viele Fragen zu stellen. Nicht alle müssen beantwortet werden, die meisten aber schon. Schließlich unterliegen Verkäufer auch einer Informationspflicht - besonders für die wichtigen und möglicherweise später einmal teuren Dinge. Verkäufer müssen auf Mängel und Bauschäden hinweisen, auch wenn diese nicht sichtbar sind, warnen Experten. Sonst besitzen Käufer Schadenersatzansprüche.
Recht auf Auskunft
Allgemeine Fragen sollte man schon aus Höflichkeit beantworten - zum Beispiel auch, was der Grund für den Verkauf ist, wie es denn um die werte Nachbarschaft bestellt ist und ob die Verbindung mit dem öffentlichen Nahverkehr auch am Wochenende noch gut funktioniert. Konkrete Fragen zu Gebäude, zu Bausubstanz und den technischen Anlagen sind wichtige Standardauskünfte. Hierzu zählen Informationen zum Alter der Immobilie, der technischen Anlagen und Einbauten, dem Zeitpunkt für Um- und Ausbauten sowie anstehende Sanierungen.
Aktueller Bauzustand
Auch der aktuelle Zustand von Dach, Fenstern, Türen und Fassade stößt bei Käufern natürlich auf ein großes Interesse. Im Keller und an den Kellerwänden sind auf jeden Fall eventuelle Feuchtigkeitsschäden anzuzeigen. Den Energieverbrauch sollte jeder Hausverkäufer mit konkreten Zahlen belegen können. Der Energiepass muss sowieso gesetzlich zwingend vorgelegt werden, aber auch die Wasser-, Strom- und Gasabrechnungen der vergangenen Jahre sollte man nicht erst im Aktenkeller oder unter Bergen von Papier im Heim-Büro suchen gehen.
Nutzungsrechte klarstellen
Oft werden auch Fragen zu Baulasten und Nutzungsrechten am Grundstück und an Wegen gestellt. Wem hierzu vor Beginn seiner Verkaufsverhandlungen fehlen, der kann im örtlichen Bauamt Auskünfte dazu einholen.
© Axel Springer AG
Bisher wurde hierzu noch keine Meinung abgegeben. Aber Sie haben doch bestimmt eine!
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