Heimliche Kontrolle am Arbeitsplatz ist verboten
Beispielsweise wurde registriert, wann und wie oft die Mitarbeiter aufs Klo gingen und wer mit wem möglicherweise ein Liebesverhältnis hat, berichtet das Magazin "Stern". Videokameras an der Decke und minuziöse Protokolle: "Das ist völlig rechtswidrig", sagt die Rechtsanwältin Verena S. Rottmann angesichts solcher Berichte.
Videoüberwachung sei nur in Ausnahmefällen erlaubt - zum Beispiel, wenn gerechtfertigter Verdacht auf eine Straftat besteht. "Diebstahl, Unterschlagung oder Körperverletzung im Betrieb" kämen als Verdachtsmoment infrage. Auch dann dürfen Arbeitgeber Mitarbeiter aber nicht flächendeckend bespitzeln: "Das verletzt die Persönlichkeitsrechte."
Eine Lidl-Sprecherin sagte dem "Stern", die Protokolle dienten dem Feststellen eventuellen Fehlverhaltens und nicht der Überwachung. "'Eventuell' reicht aber nicht", sagt Rottmann. "Es muss dafür einen dringenden Verdacht geben." Und nur ein gewisses Maß müssen sich Arbeitnehmer gefallen lassen.
Dabei gilt vor allem zu unterscheiden, ob eine Überwachung heimlich oder offen erfolgt, sagt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Paderborn. "Eine offene Überwachung ist grundsätzlich unbedenklich und in vielen Bereichen von den Gerichten anerkannt." Möglicherweise müsse vor bestimmten Überwachungsmaßnahmen der Betriebsrat eingeschaltet werden. "Bei verdeckten Überwachungen ist es schon schwieriger."
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