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01.01.2013, 09:21 Uhr

Schäden nach der Silvesternacht: Diese Versicherungen zahlen

Berlin (dpa/tmn) - Eine verirrte Rakete setzt ein Auto in Brand, ein Böller sprengt den Briefkasten und ein Knallfrosch zerstört den Fußboden: Nach der Silvesternacht müssen Schäden durch Feuerwerk der Versicherung gemeldet werden. Ein Überblick über Zuständigkeiten:

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Bund der Versicherten (BdV) erläutern, welche Versicherung jeweils greift:

- Verirrt sich eine Rakete durchs Fenster in ein Haus und verursacht ein Feuer, ist die Hausratsversicherung zuständig. Sie ersetzt Schäden durch Feuer oder Löschwasser an der Einrichtung.

- Knallt eine Rakete gegen ein Haus und beschädigt es, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Das gilt auch, wenn etwa der Briefkasten getroffen wird.

- Wer als Gast auf einer Silvesterparty einen Schaden anrichtet, muss sich an seine Private Haftpflichtversicherung wenden. Das gilt auch, wenn Böller- und Knallfroschwerfer jemanden verletzen.

- Leistungen der Unfallversicherung erhält, wer sich selbst beim Zünden von Feuerwerkskörpern verletzt und einen dauerhaften Schaden davonträgt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn man etwa wegen einer verletzten Hand seinen Beruf aufgeben muss.

- Trifft zufällig eine Rakete ein Auto und setzt es in Brand, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Allerdings kann es sein, dass eine vereinbarte Summe an Selbstbeteiligung fällig wird. Wird das Fahrzeug mutwillig beschädigt und der Schuldige nicht ermittelt, trägt die Vollkaskoversicherung die Kosten.

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82 Meinungen zu "Wer zahlt bei Silvesterschäden?"

  • strathmann
    Samstag, 05.01.2013, 10:43 Uhr
    Die Schadensregulierung über eine Versicherung ist durch die Versicherungsbedingungen bis ins Kleinste beschrieben. Da braucht es keine wirkliche Interpretation durch GMX und Konsorten. Wer sich die nicht bei Abschluss hat erklären und aushändigen lassen, dem kann auch hier nicht geholfen werden. Alles Weitere regelt das VVG.
  • Fischi
    Donnerstag, 03.01.2013, 15:37 Uhr
    @otter: Klingt ja alles ganz gut was du schreibst, aber was hast du immer mit deinem "Vorsatz nachweisen"? Wenn jemand mir oder meinem Besitz Schaden zufügt, dann muss er dafür haften soweit diese Person zweifelsfrei ermittelt werden kann. Dafür braucht es keinen Vorsatz (zumindest nicht wenn es sich bei dem Verursacher nicht um ein Kind handelt), auch bei Fahrlässigkeit haftet der Verursacher (bzw. dessen Versicherung). Sollte ein Vorsatz bestanden haben kann allenfalls sein, dass sich seine Versicherung das Geld von ihm wiederholt oder ich, sofern der Verursacher keine Versicherung und Geld hat leer ausgehe.
  • Nurmalganzkurz
    Mittwoch, 02.01.2013, 13:42 Uhr
    @ MSregina Haben Sie die Ursache von ADHS gefunden? Wenn ja, bitte veröffentlichen. Sie können damit große Verdienste an jenen Menschen haben, denn dann wäre ja eine Behandlung möglich. ________________ Ich habe die Ursache natürlich nicht gefunden, aber ich habe in jahrelanger Beobachtung festgestellt, dass Kinder aus sozial intakten Elternhäusern weitaus seltener auffällig sind, als Kinder aus sozial schwierigen und bildungsfernen Elternhäusern. Ob es an der Ernährung, Vererbung, eventuellem Konsum von Alkohol/Zigaretten in der Schwangerschaft oder mangelnder Fürsorge liegt - alles Faktoren die so ein Verhalten zumindest verstärken - weiß ich nicht. Wenn Eltern ihrem kleinen und auffälligen Kind - so wie in dem Post, auf den ich mich bezogen habe - Böller kaufen, die es eigentlich gar nicht in der Hand haben dürfte, sehe ich meine These mal wieder bestätigt, dass AD(H)S (nicht nur, aber viel) auch etwas mit dem Elternhaus zu tun hat.
  • Otter1978
    Mittwoch, 02.01.2013, 11:42 Uhr
    @MasteroftheRing: @ Otter1978 Das stimmt schon so. Wenn du mir mit deinem Auto in meins fährst, zahlt DEINE Haftpflicht. Und nicht meine VK oder TK - Verursacherprinzip!! Und bei mir ist Vandalismus in der TK drin (außer die SB). ------------------------------------------------------------------------------------------- Du hast geschrieben: Schaden am KFZ durch Fremdeinwirkung zahlt die Teilkasko. Fremdeinwirkung ist auch, wenn ich in dein Auto reinfahre. Und dies bezahlt eben keine Teilkasko. Wenn bei dir Vandalismus in der Teilkasko abgedeckt ist, würde ich gern die Versicherung kennen, die das macht. Das wäre nämlich dann die Einzigste, alle anderen versichern dieses Risiko über die Vollkasko.
  • Reaper93
    Dienstag, 01.01.2013, 17:49 Uhr
    also wenn man die beiträge einiger leute liest bekommt man den eindruck an silvester auf die straße zu gehen ist gefährlicher als sich in einen kugelhagel in afghanistan zu stürzen
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