Vorteile mit den Kleinen - Das können Eltern von der Steuer absetzen
Windeln, Spielzeug, Kleidung, Schulbücher - Kinder sind teuer. Doch an vielen Punkten kommt der Staat den Eltern entgegen. Einen Teil der Kosten können sie über die Steuererklärung zurückholen. Das bedeutet zwar in der Regel, dass Mutter und Vater eine Weile ausharren müssen. Aber es lohnt sich, genauer hinzusehen und Rechnungen aufzuheben. Worauf Eltern achten sollten im Überblick:
Elterngeld: Das Elterngeld wird bis zu 14 Monate gezahlt. Die Voraussetzung: Beide Partner nehmen eine berufliche Auszeit. Ein Elternteil muss sich mindestens zwei Monate zu Hause um den Nachwuchs kümmern. "In der Regel werden 65 Prozent des Nettolohns gezahlt", sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.
Allerdings ändert sich die Berechnung in diesem Jahr. Während bisher der reale Nettolohn zugrunde gelegt wurde, werden nun pauschale Beträge für Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer berechnet, erklärt Rauhöft. In der Lohnsteuerkarte eingetragene Freibeträge für hohe Werbungskosten oder den Behindertenpauschbetrag würden nicht mehr berücksichtigt.
Verheiratete Paare sollten zu Beginn der Schwangerschaft ihre Steuerklassen überprüfen und gegebenenfalls tauschen, rät Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. "Meistens bleibt ja die Frau zuerst und länger zu Hause. Sie hat aber meist die Steuerklasse 5, also mehr Abzüge. Ein Wechsel in Steuerklasse 3 würde ihr ein höheres Elterngeld bringen." Dafür müssten die Partner aber mindestens sieben Monate vor der Geburt tauschen.
Kindergeld und Kinderfreibeträge: Ob Kindergeld oder -freibeträge für die Eltern sinnvoller sind, prüft das Finanzamt über die Einkommenssteuererklärung. "Ab einem Bruttoeinkommen von 33 000 Euro für Alleinerziehende beziehungsweise 63 000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare sind die Freibeträge günstiger", erklärt Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband in Berlin.
Er rät aber dazu, immer zuerst einen Antrag auf Kindergeld zu stellen. Wer das vergesse, gehe im schlimmsten Fall leer aus, weil das Finanzamt lediglich prüfe, was theoretisch günstiger sei, nicht, was tatsächlich beantragt und gezahlt wurde. Das Kindergeld werde auf jeden Fall bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gewährt. Spätestens am 25. Geburtstag ist aber Schluss.
Betreuungskosten: Beiträge für einen Platz in einem Kindergarten, einem Hort oder einer staatlich geförderten Tagesmutter können Eltern bis zum 14. Lebensjahr des Kindes steuerlich geltend machen. "Zwei Drittel der Kosten sind absetzbar, maximal 4000 Euro pro Jahr", erklärt Markus Deutsch. Auch Hausaufgabenbetreuung falle darunter. Kosten für Musik- und Sportvereine lassen sich aber nicht absetzen.
Wichtig zu wissen: "Es dürfen nur die Betreuungskosten abgerechnet werden, keine Verpflegung und kein Unterricht." Ausgenommen seien lediglich Kindergärten, in denen Sprachförderung stattfinde. Dies gelte oft nicht als Unterricht, sondern als Betreuung. "Wenn die Großeltern zum Kind nach Hause kommen und vertraglich geregelt ist, dass den Großeltern zumindest die Benzinkosten erstattet werden, können diese Aufwendungen als Betreuungskosten abgesetzt werden." Allerdings muss per Überweisung bezahlt werden.
Zuschuss vom Arbeitgeber: Der Chef kann zusätzlich zum Gehalt auch einen Teil der Kita-Gebühren oder die volle Summe zahlen - etwa anstelle einer Gehaltserhöhung. "Das kann ein Bonus für beide sein", sagt Markus Deutsch. "Das Unternehmen überweist die Gebühren mit dem Lohn, muss aber dafür weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben leisten." Der Arbeitnehmer müsse dafür weniger Betreuungskosten übernehmen. "Wichtig ist aber, dass der Zuschuss zusätzlich zum Lohn und nicht als Teil des Lohns gezahlt wird", erklärt Käding.
Au-Pairs: Kosten für Au-Pairs, also junge Menschen aus dem Ausland, die für einige Monate als Babysitter und Haushaltshilfen mit der Familie leben, könnten steuerlich geltend gemacht werden, ergänzt Anita Käding. "Die Hälfte der Aufwendungen kann man in der Regel als Kinderbetreuungskosten absetzen, die andere Hälfte als haushaltsnahe Dienstleistung." Aber Achtung: Es müsse ein schriftlicher Vertrag zwischen Familie und Au-Pair geschlossen und das Honorar auf ein Konto überwiesen, also nicht bar ausgezahlt, werden.
Schulgeld: Kosten für eine normale Schulausbildung können Eltern zwar nicht beim Finanzamt geltend machen. Die Beiträge für Privatschulen dagegen schon. "Das Finanzamt berücksichtigt 30 Prozent der gesamten Kosten, außer für Unterkunft, Betreuung und Verpflegung, maximal 5000 Euro pro Jahr", sagt Rauhöft. Das gelte auch fürs Studium im Ausland. "Es muss aber eine Hochschule in der Europäischen Union und ein Studiengang mit einem in Deutschland anerkannten Abschluss sein."
10 Meinungen zu "So helfen Kinder bei der Steuer"
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conso66
Dienstag, 02.04.2013, 08:55 Uhr In meinem Beitrag war gemeint 200.000,- bis 300.000,- Euro zusammen bis zum 18. Lebensjahr---nicht pro Jahr sorry -
conso66
Dienstag, 02.04.2013, 08:52 Uhr Westor./.Versuch der Dritte ------------------------------------------------------------------------------------ westor hat sicher die Kosten einer dreikoepfigen Familie gemeint, Versuch der Dritte, hat das Nettoeinkommen von Westors ehefru nicht hinzugerechnet. Realistische Kosten fuer ein Kind liegen aber durchaus bei 200.000,- bis 300.000,-Euro pro Jahr bis zum Alter von 18. Zudem fliessen Steuern usw. zurueck in Form von Kindergeld, Zuschuessen, Schulkosten, Kindergarten, die dann der Staat bezahlt, sowie auch Einrichtungen, Geschenke, Hilfen der Grosseltern, Geschwistern, Nachbrn, Freunden und Erbangelegenheiten, die hier nicht mitgerechnet werden. Bei 2 oder mehreren Kindern sollte es eigentlich billiger werden. Die Gesetze und Vorschriften unseres Staates machen das fast unmoeglich. so muss eine Familie schon einen Kleinbus kaufen, wenn sie mehr als drei Kinder hat, usw. unbezahlbar fuer die Meisten. Kinder zu bekmmen ist ein Naturgesetz und grundsaetzlich nicht abhaengig vom Einkmmen der Eltern, ansonsten duerften arme Eltern keine Kinder bekommen und dies wuerde nicht nur gegen unser Grundgesetz, sondern auch gegen die internatinalen Menschenrechte verstossen, nur mal erwaehnt, weil @Versuch der Dritte, hier seine eigenen vorstellungen, als geltendes Recht verkaufen will. -
VersuchDerDritte
Freitag, 22.03.2013, 11:51 Uhr @westor Ein Kind, das bis zum 18ten Lebensjahr zu Hause wohnt und gesund ist, kostet nach jüngsten Berechnungen mit allen Zipp & Zapp rund 750000 Euro. Wenn ich als Vater mit einem normalen Nettolohn von 2200 Euro ausgehe so so..... 2 Kinder : 750.000 x 2 => 1,5 Millionen dein Gehalt: 2.200 Euro/mtl x 12 Monate x 20 Jahre => 528.000 Euro also du verdienst 500. 000 und gibst 1.5 Millionen aus irgendwo albern, wo die LEute immer so schwachsinnige Zahlen herhaben dann Zitat : Wohnungssuche mit Kleinkindern und Teenagern ist im bezahlbaren Limit ist aussichtslos der dümmste Vogel baut sich ein Nest, bevor er Eier legt... ich hatte ein eigenes Dach über dem Kopf (& sicheres Einkommen) bevor ich mir Kinder anschaffte -
Dermag
Freitag, 22.03.2013, 08:14 Uhr Mein Vater hatte mir auch mal vorgerechnet, was ich alles gekostet habe. Mein Kommentar: Hätte er sich die paar Sekunden doch gespart!!! Wer sowas seinem Kind vorrechnet, hätte die Zeit sinnvoller nutzen sollen!!! -
esip
Samstag, 16.03.2013, 08:34 Uhr Mein Steuerberater meint auch, ich bräuchte noch mindestens 2Stück... Möglichst dieses Jahr noch, spätestens bis zum 31.12. !!! -
westor
Freitag, 15.03.2013, 14:03 Uhr Darüber kann man allerdings nur lachen. Das mit dem Elterngeld ist nur Augenwischerei. Ein Kind, das bis zum 18ten Lebensjahr zu Hause wohnt und gesund ist, kostet nach jüngsten Berechnungen mit allen Zipp & Zapp rund 750000 Euro. Wenn ich als Vater mit einem normalen Nettolohn von 2200 Euro ausgehe davon aber nur 65% als Elterngeld erhalte und meine Frau nur Netto 1300 in Vollzeit nach Hause bringt, bleibt nach Abzug aller Unkosten noch jede Menge Monat über. Der Durchschnitt der Bevölkerung ist sogar auf die 600 Euro Babygeld ( zwei Jahre) und die 165 Euro Kindergeld zum bezahlen der laufenen Rechnungen angewiesen. Ich habe 2 Kinder, ich weiss wovon ich rede. Das man sich als Eltern verarscht vorkommt ist doch ganz klar Beispiele: Urlaub; in den Ferien ist der Urlaub DREIMAL so teuer ( Hotel ect.) Wohnungssuche mit Kleinkindern und Teenagern ist im bezahlbaren Limit ist aussichtslos. Bekleidung im Wachstumsalter, ist richtig teuer. Kommt noch später vieleicht noch eine Zahnspange hinzu und Klassenfahrten obendrauf,sollte man drarüber nachdenken, eine Bank zu überfallen. -
enjoylifeeverytime
Donnerstag, 28.02.2013, 11:31 Uhr Ich wusste gar nicht, dass ich meine Ausgaben für den normalen ("Regel"-)Kindergarten zumindest teilweise von der Steuer absetzen kann. Der Kindergarten erhebt zwar generell keine Gebühr, ich muss aber monatlich € 3,50 als sogenannte Aufwandspauschale überweisen. Danke an die Web.de-Redaktion!
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