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Betriebliche Altersvorsorge

Seit Januar 2002 haben alle Beschäftigten einen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge, also einen Teil ihres Gehalts oder Lohns im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge anzulegen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist im Gegensatz zu früher nicht mehr erforderlich. Dieser entscheidet aber nach wie vor über die Art der betrieblichen Vorsorge:

Von Robin Heimann

Direktversicherung: Dies ist eine besondere Art der Lebensversicherung. Der Arbeitgeber schließt sie für den Arbeitnehmer ab.

Direktzusage: Die bislang gängigste Form der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber verpflichtet sich seinem Mitarbeiter im Rentenalter Bezüge zu zahlen - ohne Eigenanteil der Beschäftigten. Die Form ist aber häufig an Bedingungen wie zum Beispiel die Dauer der Betriebszugehörigkeit geknüpft.

Unterstützungskasse: Funktioniert fast wie die Direktzusage, wird aber von mehreren Unternehmen (aus einer Branche/Region) finanziert. Unterstützungskassen sind eigenständig.

Pensionskasse: Die Pensionskasse wird von mehreren Unternehmen getragen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten als Mitglieder selbst Beiträge, diese werden evtl. durch Arbeitgeberzuschüsse ergänzt. Die Pensionskassen stehen unter staatlicher Aufsicht.

Pensionsfonds: Ähnliche Funktionsweise wie die Pensionskasse, hierbei ist aber Wahl der Geldanlageform frei.

Die staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge ist nicht unerheblich: Einzahlungen sind grundsätzlich steuerfrei (Ausnahme: Einzahlungen in Direktversicherungen werden pauschal mit 20 Prozent besteuert) und bis 2008 innerhalb bestimmter Grenzen auch sozialversicherungsfrei (nur bei Pensionsfonds und -kassen). Auch der Arbeitgeber spart hier seinen Anteil zur Sozialversicherung. 

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