Direktversicherung: Dies ist eine besondere Art der Lebensversicherung. Der Arbeitgeber schließt sie für den Arbeitnehmer ab.
Direktzusage: Die bislang gängigste Form der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber verpflichtet sich seinem Mitarbeiter im Rentenalter Bezüge zu zahlen - ohne Eigenanteil der Beschäftigten. Die Form ist aber häufig an Bedingungen wie zum Beispiel die Dauer der Betriebszugehörigkeit geknüpft.
Unterstützungskasse: Funktioniert fast wie die Direktzusage, wird aber von mehreren Unternehmen (aus einer Branche/Region) finanziert. Unterstützungskassen sind eigenständig.
Pensionskasse: Die Pensionskasse wird von mehreren Unternehmen getragen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten als Mitglieder selbst Beiträge, diese werden evtl. durch Arbeitgeberzuschüsse ergänzt. Die Pensionskassen stehen unter staatlicher Aufsicht.
Pensionsfonds: Ähnliche Funktionsweise wie die Pensionskasse, hierbei ist aber Wahl der Geldanlageform frei.
Die staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge ist nicht unerheblich: Einzahlungen sind grundsätzlich steuerfrei (Ausnahme: Einzahlungen in Direktversicherungen werden pauschal mit 20 Prozent besteuert) und bis 2008 innerhalb bestimmter Grenzen auch sozialversicherungsfrei (nur bei Pensionsfonds und -kassen). Auch der Arbeitgeber spart hier seinen Anteil zur Sozialversicherung.
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