Karlsruher Urteil über Rettungsschirm kann dauern
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bat hingegen die Richter zum Ende der rund neunstündigen Sitzung um eine schnelle Entscheidung. "Die Nervosität der Märkte ist sehr groß", sagte er. "Die Bundesregierung möchte keinen Druck ausüben - doch es ist eine Frage von Wochen."
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte zuvor Bedenken geäußert, eine schnelle Entscheidung im Eilverfahren, die dann vor allem formal begründet werde, könnte ein falsches Signal aussenden: "Wir sehen doch alle die Schlagzeilen: Euro-Rettung durch Deutschland gestoppt." Sinnvoll sei es deshalb, sich etwas mehr Zeit zu lassen und eine erste inhaltliche Prüfung vorzunehmen. Dann wäre eine "sehr sorgfältige summarische Prüfung" der Maßnahmen möglich und nicht nur - wie sonst in Eilverfahren - eine Folgenabwägung. Als Zeitrahmen wurden drei Monate genannt.
Finanzminister Schäuble warnte eindringlich vor einem Stopp des ESM, der ursprünglich bereits zum 1. Juli aktiviert werden sollte. "Zweifel an der verfassungsrechtlichen Möglichkeit oder der Bereitschaft der Bundesrepublik Deutschland, Gefahren für die Stabilität der Eurozone abzuwenden, könnten dazu führen, dass die derzeitigen Krisensymptome deutlich verstärkt würden." Es könnte zu einer verstärkten Spekulation über den Austritt einzelner Staaten aus dem Euro kommen. Die Refinanzierungskosten würden steigen.
Bundesbankpräsident Jens Weidmann hält es hingegen für "höchst spekulativ", die Folgen einer weiteren Verzögerung abzuschätzen. Die Finanzmärkte hätten ein verspätetes Inkrafttreten des ESM bereits "teilweise eingepreist". Andererseits biete "auch eine rasche Ratifizierung keine Gewähr, dass sich die Krise nicht mehr zuspitzt", sagte Weidmann.
Im Eilverfahren beschränkt sich die Prüfung des Gerichts in der Regel auf eine Folgenabwägung. Die Richter vergleichen, was schlimmer wäre: Wenn sie die Maßnahmen vorläufig stoppen, obwohl sie sich bei genauerer Prüfung als rechtmäßig erweisen - oder wenn die Regelungen wirksam werden, sich aber im Nachhinein als rechtswidrig herausstellen. Eine Zustimmung zu den völkerrechtlichen Verträgen ließe sich jedenfalls nicht mehr rückgängig machen.
Die Kläger sehen mit dem ESM unkalkulierbare Risiken auf Deutschland zukommen. So argumentierte der Prozessvertreter des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, das Gesetzespaket öffne "das Tor zu einer Haftungs- und Transferunion". Die damit verbundenen Belastungen seien kaum abzuschätzen. Damit werde das Haushaltsrecht der Parlamentarier ausgehöhlt.
Der Fraktionsvorsitzender der Linken im Bundestag, Gregor Gysi, sieht die "rote Haltelinie des Grundgesetzes" erreicht. Jetzt müsse ein neues Grundgesetz her. Das bringe nicht nur Klarheit in der Euro-Frage sondern eröffne auch neue Gestaltungsmöglichkeiten - etwa für die Aufnahme sozialer Grundrechte. "Man kann im Leben natürlich immer Entscheidungen verschieben", sagte Gysi. Dann aber könnte es sein, dass das Gericht in einem Jahr wieder eine Entscheidung treffen müsse. "Dann kann ich Ihnen nur sagen: Treffen Sie sie lieber jetzt."
Die Richter zeigten in der fast elf Stunden dauernden, nur von zwei Pausen unterbrochenen Verhandlung zunächst kein klares Meinungsbild. Ihre Fragen zielten vor allem darauf, ob es zu einer Erweiterung der deutschen Haftung kommen könnte, ohne dass der Bundestag hierüber noch die Kontrolle hätte. Der ESM soll kriselnde Euro-Staaten unterstützen. Deutschland haftet mit 190 Milliarden Euro. Voßkuhle betonte, die Regelungen zum ESM seien "sehr kompliziert". Auch für das Gericht sei es schwierig, "Boden unter den Füßen zu finden".
"Verfassungsrecht ist ein schwieriges Geschäft", sagte Voßkuhle gegen Ende der Sitzung. Die Richter wüssten das genau. Voßkuhle lobte den rechtlichen Umgang der Streitparteien vor Gericht. "Ich finde, es ist ein guter Tag für den demokratischen Verfassungsstaat."
689 Meinungen zu "Verfassungsrichter unter Druck"
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heowe52
Dienstag, 17.07.2012, 08:14 Uhr Kaum vorstellbar, dass es so ein hohes Gericht gestatten wird, dass uns Merkel und Schäuble (für immer und ewig!) noch mehr in dieses "Euro-Chaos" - mit unvollstellbaren, weitreichenden Folgen für uns alle - stürzen! -
Gerd154
Samstag, 14.07.2012, 13:16 Uhr Gerade auf einem anderen Forum gesehen: "Bundestagspräsident Norbert Lammert legt sich mit den Verfassungsrichtern an. Der CDU-Mann will die Wahl der obersten Richter transparenter machen - obwohl die Richter selbst das Prozedere jüngst in einer Entscheidung bestätigt hatten. Sie fürchten um ihr Ansehen in der Öffentlichkeit. .... Trotz der Kritik haben die Richter selbst das Prozedere Anfang Juli als verfassungsgemäß bezeichnet. Sie hatten ihren Beschluss damit begründet, das Ansehen der Richter könnte leiden, wenn ihre Wahl in der Öffentlichkeit ausgetragen würde. ...." http://www.spiegel.de/politik/deutschland/lammert-kritisiert-bundesverfassungsgericht-wegen-richterwahl-a-844356.html So eine Begründung passt eher zu politischen Hütchenspielern als zu einem hohen Gericht. Danach gehören Kungeleien hinter verschlossene Türen, weil offene Kungeleien trotz höherer demokratischer Legitimität der Entscheidungen das Ansehen des Gerichts beschädigen könnten. Meine Güte ... -
AhaEffekt69
Donnerstag, 12.07.2012, 17:27 Uhr Einfache Erklärung, WIE wir ruiniert werden sollen: http://www.youtube.com/watch?v=-MmxhqbCMig Das kann doch wirklich nicht wahr sein!!! Ich frag mich in letzter immer Zeit häufiger, ob ich mich gerade in einem üblen Albtraum befinde, aus dem ich gleich wieder aufwachen werde..........aber nix passiert........;-(( -
Rubin39
Donnerstag, 12.07.2012, 10:17 Uhr Im Nahmen des Volkes!! Oder ehr im Nahmen gegen das Volk??? -
NumeratorPisorum
Mittwoch, 11.07.2012, 09:11 Uhr @JasagerinausNot S.90 >> @NumeratorPisorum in Beantwortung Deines Beitrages an mich verweise ich auf den Beitrag von zerotube auf Seite 86. Fakt ist, dass Gesetze via Unterschrift des BP Gueltigkeit erlangen. << ******************* Das Faktum ist unbestritten, aber ebenso unbestritten sollte sein, dass die Kompetenzen zur Unterschriftsverweigerung des Bundespräsidenten sehr begrenzt sind und verfassungsrechtlich begründet werden müssen. (Formaler Verfahrensfehler beim Zustandekommen des Gesetzes oder "materieller Verstoß" gegen Artikel des GG.) Auf S.86 antwortet 'Zerotube' auf die Fragen von 'Perlweiss01' zunächst richtig >> Diese Gesetze werden erst mit der Unterschrift des Bundespräsidenten gültig. Unterschreibt er nicht, gilt das Gesetz auch nicht. << gibt dann aber zu, >> Ich weiss allerdings nicht ob er grundlos seine Unterschrift verweigern darf/kann. << Der Bundespräsident hat - wie ich bereits schrieb - im Normalfall die Aufgabe, Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen, und darf nur wegen verfassungsrechtlicher Bedenken die Unterschrift verweigern. Wenn ein Bundespräsident die Unterschrift verweigert, dann kann die Bundesregierung zum Verfassungsgericht gehen (Organklage). Wenn das BVerfG dann die Rechtmäßigkeit des Gesetzes feststellt, und der BP immer noch nicht unterschreibt, könnte es dann mit dem (bei Wulff zweifelhaften) Fall des "Rücktrittes aus politischen Gründen" oder einer Amtsenthebung enden. Es müsste wie 'Perlweiss01' fragte "wieder ein neuer Bundespräsident gewählt werden". Dazu aus wikipedia, "Bundespräsident (Deutschland)" >> ... Wird ein Gesetz vom Bundespräsidenten nicht unterschrieben, so kommt es nicht zustande. Der Politik verbleiben als Möglichkeiten * die (verfassungskonforme) Änderung des Gesetzes selbst, * die Änderung des als verletzt beanstandeten Artikels des Grundgesetzes (mit Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat, vgl. Art. 79 Abs. 2 GG), * Organstreit vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und damit die Unrechtmäßigkeit der Verweigerung festzustellen und * den Bundespräsidenten (...) vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen, was zu dessen Amtsenthebung führen kann. ... (Art. 61 Abs. 1 GG). << Sollte im aktuellen Fall der Bundespräsident Gauck nach einem eventuellen "placet" des BVerfG die Unterschrift dennoch verweigern, so kann das zwar den Vorgang verzögern, würde aber mit der Unterschrift eines neuen Präsidenten enden! Wenn manche hier im Forum meinen, der BP könnte ein Gesetz verhindern, "weil es ihm nicht gefällt", dann haben sie eine völlig falsche Vorstellung vom Amt des BP und seinen Kompetenzen! -
NumeratorPisorum
Mittwoch, 11.07.2012, 09:02 Uhr @Katello S.98 >> Die Verfassungsrichter sollte ganz generell sich Gedanken machen über die Politik von Merkel, und die in Relation zu ihrer Politik stellen: Ich bin der festen Überzeugung, die würden umgehen einen Haftbefehl ausstellen! Und sie anklagen! Den sie verletzt Täglich ihren Eid! Schaden von Deutschen Volk abwenden! << ************ Da hast Du aber mehrere Fehler drin: Die Verfassungsrichter werden das meiste von dem, was Du ihnen vorschlägst garantiert nicht tun, denn sie kennen ihre Aufgabe und ihre Amtsbefugnisse! Die Verfassungsrichter sind dazu da, z.B. Gesetze daraufhin zu überprüfen, ob sie mit dem Grundgesetz übereinstimmen. Sie können sich privat eine Meinung über die "Politik" jedes Politikers / jeder Politikerin bilden, aber als Richter ist das nicht ihre Befugnis. Auch werden die Bundesverfassungsrichter niemals einen Haftbefehl ausstellen, das fällt in die Befugnis anderer Gerichte, die es auf Antrag der Bundes- oder der Staatsanwaltschaft täten. In einem Rechtsstaat klagen auch nicht die Richter an, sondern die zuständigen Anwaltschaften. Richter und Ankläger in einer Person gibt es zum Glück in Deutschland nicht mehr! Auch wenn Du der "festen Überzeugung" bist, aber die Richter am BVerfG würden sich damit selber nur des Amtsmissbrauches strafbar machen! Und wenn Du behauptest, die Bundeskanzlerin würde täglich gegen "Schaden von Deutschen Volk abwenden" verstoßen, dann ist das DEINE M_e_i_n_u_n_g, die Dir auch nach Garantie des GG unbenommen bleibt, aber noch lange keine "gerichtsfeste" Tatsache. Außerdem teilt offensichtlich die Mehrheit der Deutschen Deine Meinung nicht! Darüber, was "Schaden" des deutschen Volkes wäre, gehen die Meinungen sehr auseinander, aber alles sind halt nur Meinungen, und auf Meinungen hin darf weder angeklagt noch verurteilt werden, sondern nur für das, was im Strafgesetzbuch aufgeführt ist - alles andere wäre reine Willkür! Wenn Du aber genügend glaubwürdig etwas vorbringen kannst, wo Frau Dr. Merkel konkret gegen Dinge verstoßen hat, die im StBG festgelegt sind, dann solltest Du zur nächsten Polizeidienststelle oder zur Staatsanwaltschaft gehen und Anzeige erstatten. Wenn Du aber nur "nicht mit ihrer Politik einverstanden" bist, dann hast Du bei der Bundestagswahl 2013 die Möglichkeit, Deinen Beitrag zu leisten, dass sie abgewählt wird!
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