Schnäppchen mit Risiko: Hauskauf per Zwangsversteigerung
Bei einer solchen Versteigerung können Haussuchende mit einigem Glück zwar durchaus ein Schnäppchen machen. Ein gewisses Risiko ist jedoch immer dabei. Mindestens sechs Wochen vor einem Versteigerungstermin wird dieser vom zuständigen Amtsgericht veröffentlicht. Bietinteressenten können verschiedene Quellen nutzen. "Viele Amtsgerichte haben mittlerweile eine eigene Internetseite.
Außerdem sind immer mehr Amtsgerichte auf der bundesweiten Internet-Seite 'zvg.com' zu finden", erläutert Alfred Schwarz vom Vollstreckungsgericht in Augsburg. "Für lokale Interessenten sind darüber hinaus die Gerichts- oder Gemeindetafel sowie die Lokalzeitung mit der Rubrik 'Amtliche Bekanntmachungen' leicht zugänglich." Auch gewerbliche Anbieter erstellen Internetseiten und Kataloge.
Zum Zeitpunkt der Terminveröffentlichung müssen beim Amtsgericht alle das Objekt betreffenden Unterlagen vorliegen, darunter die Anschrift der Immobilie, ein Grundbuchauszug und Angaben zum Gläubiger. Die Akten können vom Interessenten kostenlos eingesehen werden. Für ihn ist das Verkehrswertgutachten von zentralem Interesse. "Es umfasst durchaus 50 Seiten mit allen für den Gutachter greifbaren Informationen - von Katasterauszügen über Fotos bis zu Angaben zur Vermietung", erklärt Winfried Aufterbeck, Geschäftsführer des Argetra Verlages für Wirtschaftsinformation in Ratingen (Nordrhein-Westfalen).
Das Gutachten hat jedoch Haken: Es gibt kein Recht auf Gewährleistung bei Mängeln oder Falschangaben. Und: "Der Gutachter hat keinen Anspruch, das Haus von innen zu sehen", sagt Manuela Reibold-Rolinger, Vertrauensanwältin des Bauherren-Schutzbundes in Berlin. In vielen Fällen wird damit die Katze im Sack versteigert.
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