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28.04.2008, 10:18 Uhr

Unvermeidbare Altersspuren im Bad:Miet-Minderung

Hamburg (dpa/tmn) - Mieter dürfen auch dann die monatlichen Zahlungen vorübergehend mindern, wenn unvermeidbare Altersspuren das Hygienegefühl im Badezimmer beeinträchtigen.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona hervor, auf das der Mieterverein der Hansestadt hinweist (Az.: 314 a C 72/06). In dem Fall war durch Alterung, Stockflecken und Schimmel "ein insgesamt unhygienischer Eindruck" entstanden. Eine Minderung um drei Prozent war laut den Richtern daher angemessen.

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