Kaufrausch in Onlineshop nach Software-Fehler
Die Schnäppchenjäger griffen zu, als irrtümlich die Preise des gesamten Sortiments halbiert wurden, wie das Unternehmen bestätigte. Eigentlich sollte es nur einen 20-Prozent-Rabatt auf bestimmte Produkte geben - und dies auch nur für ausgewählte Kunden.
"Die Information über den Fehler im Computerprogramm hat sich in sozialen Netzwerken schnell herumgesprochen und hat zu ungewöhnlich hohen Bestellmengen geführt - vor allem bei Produkten, die normalerweise nie reduziert werden", berichtete das Unternehmen auf seiner Facebook-Seite. Doch zu früh gefreut: Weil es sich um einen technischen Fehler handelt, werden die vermeintlichen Schnäppchen-Käufe nicht angenommen, warnte 3Suisses.
12 Meinungen zu "Kaufrausch in Onlineshop"
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Treasure2605
Donnerstag, 14.06.2012, 09:41 Uhr Ein Angebot besteht aber nicht darin zu sagen. Ich will kaufen. Ein Angebot besteht darin zu sagen: Was ich für welchen Preis wo und wie kaufen möchte. Wenn der Preis am Regal falsch ausgezeichnet ist, macht der Kude das Angebot den Artikel zu genau diesem Preis zu kaufen. Geht er mit einem anderem Preis über die Kasse (und unterstellen wir dem Supermarkt mal mal keinen Vorsatz... ;) ), dann ist das keine Annahme des Angebots des Käufers sondern eine abändernde Annahme, was als Ablehnung mit neuem Antrag zu bewerten ist (§150BGB). Es ist hier also noch kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen und der Kunde kann dieses Angebot (zum höheren Preis) dann ablehnen. -
intressiertnich
Mittwoch, 13.06.2012, 16:27 Uhr treasure hat leider recht. auch bei den waren im supermarkt macht der kunde das angebot wenn er die ware auf den tisch legt und der supermarkt nimmt an, wenn die kassiererin (gelegentlich der kassierer) das ding über den scanner zieht. ist der preis höher haben aber die meisten den a... in der hose zu sagen, ok. wenn da der preis am regal steht, dann machen wir das und ändern ihn gleich am schild. wobei es aber glaube ich eine bestimmung gibt, dass die preise i.d.r. gleich sein müssen, weil sonst würd ich ja nur super preise ins regal hängen und im abrechnungssystem siehts dann ganz anders aus. -
Treasure2605
Mittwoch, 13.06.2012, 12:16 Uhr @Linksrheiner: Wie Martsurfer bereits gesagt hat, im Supermarkt, im Katalog, im Schaufenster oder z.B. wenn jemand einen Zettel in sein Auto hängt "zu verkaufen" das alles sind rechtlich gesehen keine Angebote sondern eben nur Einladungen ein Angebot abzugeben. An der Kasse (oder wo auch immer) nimmt der andere dann eben dein Angebot (konkludent) an, was nichts anderes heißt, als dass man durch eine Handlung deutlich macht, was man möchte ohne es explizit zu formulieren. Und zum Thema Rechtsgrundlage: Studiere BWL, Recht ist ein Teilgebiet davon. Diskutieren ständig darüber. Es gibt keinen konkreten Paragraphen, der das wörtlich formuliert, ist aber etwas, was man als Rechtler wissen muss. Google doch einfach mal "invitatio ad offerendum",wenn du möchtest, bei wiki ist's ganz gut erklärt. -
Martsurfer
Mittwoch, 13.06.2012, 11:08 Uhr Linksrheiner: Bin zwar nicht Treasure, aber im Schaufenster oder im Supermarkt ist das genauso! Die Preiszettel sind nur eine Einladung zur Abgabe eines Angebots, der Vertrag kommt an der Kasse dann konkludent zustande. Und ganz oben "Fehler passieren, aber Arsch in der Hose..." finde es gut dass nicht gleich die ganzen Aasgeier von so einem FEHLER profitieren, 50% Rabatt auf alle reguläre Waren, das ist mehr als der Deckungsbeitrag des Händlers... Da hängen nicht zuletzt auch Jobs etc. dran... -
Linksrheiner
Mittwoch, 13.06.2012, 10:37 Uhr @ Treasure2605 Interessante Einlassung! Auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Aussage, daß ein "Angebot" in einem Online-Shop rechtlich anders zu bewerten ist als ein "Angebot" im Schaufenster? -
Treasure2605
Mittwoch, 13.06.2012, 10:19 Uhr Sorry, muss mich verbessern: Nicht @intressiertnich sondern @euronic! -
Sweetamourboy
Mittwoch, 13.06.2012, 10:12 Uhr so macht shoppen spass
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