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12.07.2012, 14:21 Uhr

Bei Raubkopien schützt Unwissenheit nicht vor Strafe

Regensburg (dpa/tmn) - Mit dem Internet ist es ein wenig wie in der Medizin: Nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt. So wird täglich urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen - und von anderen wieder herunter. Das ist strafbar - in jedem Fall.

Urheberrechtlich geschützte Dateien wie Filme oder Musik über sogenannte Filehoster herunterzuladen, ist grundsätzlich illegal. Unwissenheit schützt dabei nicht vor Strafe - ebenso wenig wie der Verweis darauf, dass das Hoch- und Herunterladen von Raubkopien weit verbreitet ist. "Jeder Nutzer ist für sein Handeln grundsätzlich selbst verantwortlich", erklärt die Rechtsanwältin Sabine Sobola aus Regensburg. "Nur weil alle anderen bei Rot über die Straße gehen, wird die Ampel nicht grün."

Das heißt allerdings nicht, dass jede über einen Filehoster angebotene Datei illegal ist, erklärt die die Expertin für IT-Recht: "Wenn man über die Plattformen keine Rechtsverletzung begeht, spricht eigentlich nichts gegen die Nutzung." Urlaubsfotos und -videos kann man darüber also unbesorgt austauschen. Trotzdem empfiehlt die Anwältin, den Anbieter vorher genau unter die Lupe zu nehmen: "Sie sollten sich im klaren darüber sein, welches Geschäftsmodell Sie unterstützen."

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt derzeit über einen Streit zwischen der Spielefirma Atari und dem Filehoster Rapidshare. Umstritten ist, ob Rapidshare für über seine Server angebotene Raubkopien verantwortlich ist. Für die Nutzer ändert sich durch das Urteil generell aber vermutlich nichts, erklärt Sobola: "Ohne Einwilligung des Urhebers darf ich niemals geschützte Dinge herunterladen - egal aus welcher Quelle."

Rechtlicher Ärger droht bei solchen Vergehen sowohl Down- als auch Uploadern. Vor allem letztere müssen im Ernstfall mit empfindlichen Strafen rechnen, erklärt Sobola: "Teuer werden vor allem die zivilrechtlichen Forderungen, etwa in Form von Abmahnungen der Rechteinhaber."

Sensible Daten sind bei hundertprozentig seriösen Plattformen ohnehin besser aufgehoben. Ansonsten kann es passieren, dass auch eigentlich legale Dateien plötzlich nicht mehr abrufbar sind. Diese Erfahrungen mussten zum Beispiel Nutzer des Filehosters Megaupload machen, der im Januar wegen massiver Urheberrechtsverletzungen von Behörden geschlossen wurde.

Alle News vom: 12. Juli 2012 Zur Übersicht: Digitale Welt

204 Meinungen zu "Raubkopien stehen unter Strafe"

  • aurum007
    Sonntag, 26.08.2012, 09:54 Uhr
    Die großen Anbieter solcher Plattformen, welche Milliarden verdienen und sich die besten Anwälte leisten können, lässt man laufen. Die Kleinen, welche 30 Songs von der illegalen Plattform herunterladen hängt man. Das ist doch I R R E !
  • duplexagon
    Dienstag, 17.07.2012, 08:33 Uhr
    ichhoffeeswirdbesser: Wenn dein Beitrag eine Anspielung sein soll, nein, ich sauge keine CDs von berühmten Bands. Sicher, zu sagen ich klaue weil ich boykottieren will ist zu einfach gesagt. Dennoch kann ich es verstehen, wieso viele nicht den Müll in den Regalen kaufen wollen. Also da ist alles nur Müll außer die Musik in den Musikregalen. Sicher sind beide Seiten mitschuld. Aber wenn sie die eine Partei rechtfertigt (Musikindustrie) wird es auch die andere Partei machen (die Kunden). Ein Schlag wird mit einem Gegenschlag beantwortet. Ich wette es würden weniger "klauen" wenn sie die CDs auch im Internet kaufen könnten und man die CDs in den Regalen nicht immer noch als wichtiger ansieht. Aber das wird wohl dauern. Eine Musik-CD zu kopieren ist nicht so gravierend wie ein Markenschuh zu kopieren, jedenfalls sollte es so sein. Musik ist schnell kopiert und geladen, aber Tatsache bleibt immer noch, die Firma macht dabei niemals Minus. Denn das Geld was die denken damit zu verlieren ist nur theoretisch. Denn man klaut damit kein Material was Geld gekostet hat, man klaut nur die Kopie einer Datei, die mal Geld kostete. Ist ja alles nur wie eine Kopie einer TV-Aufnahme, die man immer weiter vervielfältigt hat.
  • Daysismerewashed
    Montag, 16.07.2012, 10:18 Uhr
    Die übertriebene Kriminalisierung von "Fileladern" zeigt doch nur, wer hier das wahre Sagen hat, das völlig über das grundsätzlich notwendige und gesellschaftlich etablierte Bedürfnis hinausgeht, Handlungen unter Strafe zu stellen.
  • neca86
    Montag, 16.07.2012, 07:36 Uhr
    Genauso kann man sich jede CD vorher im Laden anhören und dann entscheiden, ob man sie kauft. ----- @ alinghi: jede 0815 scheibe aus den charts vielleicht. wenn der musikgeschmack aber was spezieller ist, kann man das nicht - abgesehen davon, dass auch im laden selbst von den cds aus den charts nur bruchteile angehört werden können - so viele geräte zum anhören können die garnicht anbieten. mal davon ab kaufe ich cds nicht im laden sondern online. und da kann man normal nicht mehr als ein paar sekunden reinhören, was bei komplexerer musik allerdings kaum aufschluss über die gesamtqualität eines songs bietet. da der kram auf youtube aber auch gesperrt ist kann ich ihn nichtmal da, so es den song denn da geben würde, anhören. und bei trailern zu filmen kann man danach nunmal leider auch nicht gehen. oft genug sind in den 1-2 minuten trailern (wenn überhaupt) die besten szenen schon verbraten und der rest ist müll.
  • rcniner
    Samstag, 14.07.2012, 12:18 Uhr
    Hier geht es wieder nur um das liebe Geld. Sonst würde man nicht sofort wieder verklagen...(Ist ja seit 3 Jahren schon zur Mode geworden...) Man sollte lieber Kontakt mit den Seiten aufnehmen und gemeinsam überlegen, wie man die Seiten sichermachen kann, damit dort keine illegalen Produkte mehr hochgeladen werden... Aber dann könnte man sich nicht wieder verklagen und gegenklagen... Ich versteh nicht, das man nicht mal versucht auf einen längeren Zeitraum das ganze zu betrachten... Dann würde man erkennen, dass man mit radikalen "Lösungen" das Problem nicht beseitigt... sondern es nur verschiebt ob räumlich oder zeitlich....
  • Alinghi
    Samstag, 14.07.2012, 11:44 Uhr
    @ neca, Seite 20 "naja andere nutzer haben zum thema restaurantbestellung ja schon was geschrieben...ergänzen möchte ich es trotzdem. wenn nämlich das schintzel mit pommes nicht schmeckt (verbrannt, versalzen, ....) dann kann ich auch da, wenn ich damit nicht zufrieden bin, das ganze zurückgeben. wäre ne alternative mit der ich auch leben kann - ich geb die cd /film zurück, die/der mir nicht gefällt und nehme dafür nen anderen mit - in der hoffnung, der ist dann besser. sonst das gleiche spiel von vorn. _:__________ Wenn das Schnitzel versalzen oder verbrannt ist, dann ist es nicht in Ordnung, das ist, als wenn die CD nicht funktionieren würde. Sollte das der Fall sein, dann kannst du auch die CD wieder umtauschen. Wenn du dir aber in einem Restaurant ein Gericht bestellst und dann feststellst, dass du z. B. Jacobsmuscheln nicht magst, obwohl die gut zubereitet sind, dann ist das dein Problem und nicht das Problem des Restaurants. Es kann doch jeder in eine Videothek gehen und sich die Filme dort für einen Euro leihen, um dann zu entscheiden, ob ihm der Film gefällt. Genauso kann man sich jede CD vorher im Laden anhören und dann entscheiden, ob man sie kauft. Wo ist das Problem?
  • pischti
    Freitag, 13.07.2012, 14:34 Uhr
    Noch eine Ergänzung zu meinem Beitrag zuvor, wenn Du Bono von U2 EINEN Euro pro Platte anbietest, dann rammt er Dir anschließend sein Micro derart bis zum Anschlag rektalwärts rein, dass ein Einlauf dagegen wie Urlaub auf den Malediven gewesen wäre :)

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