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03.07.2012, 16:20 Uhr

EuGH erlaubt Weiterverkauf von gebrauchten Software-Lizenzen

Luxemburg (dpa) - Die Entwicklung von Software kostet Unsummen. Hersteller wie Oracle oder Microsoft wachen daher genau über die Nutzung von Kopien. Vor Gericht hat Oracle nun aber eine Niederlage erlitten. Das EU-Gericht erlaubt den Weiterverkauf gebrauchter Lizenzen.

Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen nach einem EU-Urteil generell weiterverkauft werden. Das gilt nicht nur für Kopien auf CD und DVD, sondern auch dann, wenn Kunden die Software für diese Computerprogramme im Internet von der Herstellerseite herunterladen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag (3. Juli) in Luxemburg (Rechtssache C-128/11) entschieden. Ein Entwickler könne sich dem Weiterverkauf seiner gebrauchten Kopien durch einen Kunden nicht widersetzen. Dabei sei es aber unzulässig, dass ein Kunde die Software für den Weiterverkauf aufspalte und teilweise weiterverkaufe.

Das Urteil bedeutet für den amerikanischen Softwareentwickler Oracle eine Niederlage vor Gericht. Der Konzern hatte im Streit um gebrauchte Softwarelizenzen das Münchner Unternehmen UsedSoft verklagt, das mit "gebrauchten" Softwarelizenzen unter anderem von Oracle handelt. Oracle sah seine Urheberrechte verletzt. Mit dieser Praxis hatte UsedSoft auch andere Hersteller wie etwa Microsoft verärgert. Die Entwickler fürchten den Verlust von Kunden und sinkende Einnahmen durch den Gebrauchthandel.

Nach Ansicht der Richter erschöpft sich das Recht auf ausschließliche Verbreitung der Programmkopien mit dem Erstverkauf. Stelle ein Konzern seinem Kunden eine Kopie zur Verfügung und erlaube ihm über einen Lizenzvertrag das unbefristete Nutzungsrecht dieser Kopie, so erlischt sein Recht auf ausschließliche Verbreitung. "Durch ein solches Geschäft wird nämlich das Eigentum an dieser Kopie übertragen", schreiben die Richter. Dem Weiterverkauf der Kopie könne er sich dann nicht mehr widersetzen. Das gelte auch für verbesserte und aktualisierte Fassungen - weil sie Bestandteil der Kopie seien.

UsedSoft handelt mit Lizenzen, die vom ursprünglichen Lizenzinhaber nicht mehr benutzt werden. Die Kunden erhalten nicht die vom Orcle-Kunden per Download erstelle Programmkopie, sondern laden die Software erneut direkt von der Oracle-Webseite herunter. Kunden, die bereits über das Programm verfügen, können eine Lizenz oder einen Teil der Lizenz für zusätzliche Nutzer hinzuerwerben. Dies ist laut Urteil zulässig. UsedSoft-Kunden seien "rechtmäßige Erwerber" der Programmkopie, so die Richter.

Vertreter von Oracle zeigten sich von dem Urteil überrascht und enttäuscht. "Der Gerichtshof der Europäischen Union [hat] die bedeutsame Chance verpasst, eine klare Botschaft über den Wert von Innovation und geistigem Eigentum an die europäische Wirtschaft und europäische Unternehmen auszusenden", sagte Oracle-Vertreterin Truiken Heydn von TCI Rechtsanwälte laut einer Stellungnahme. Man vertraue darauf, dass dies nicht das Ende der Rechtsentwicklung sei.

Gegen das Urteil kann Oracle aber keine Rechtsmittel mehr einlegen, da der EuGH die höchste Instanz ist. Der konkrete Fall wird nun an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen, der entscheiden muss.

Alle News vom: 3. Juli 2012 Zur Übersicht: Digitale Welt

6 Meinungen zu "EuGH: Software-Grundsatzurteil"

  • notting
    Sonntag, 08.07.2012, 10:38 Uhr
    Leider haben die Richter es versäumt den Herstellern techn. Maßnahmen gegen den Weiterverkauf zu verbieten! (z. B. Übertragung einer Lizenz, die beim Hersteller auf den Namen des Users registriert sein muss, um zu funktionieren, muss nicht ermöglicht werden) Tja liebe Hersteller (insb. Steam), da werde ich halt nur noch das nötigste bei euch kaufen und dabei so wenig Geld wie möglich ausgeben. Vor allem bin ich ja auf eine korrekte Funktion der Server angewiesen, um meine Lizenz überhaupt dauerhaft nutzen zu können :-( Hab mich so verarscht gefühlt, als ich auf CS1.6 updaten musste, um weiter mit anderen online spielen zu können :-( notting
  • Gankuhr
    Mittwoch, 04.07.2012, 11:04 Uhr
    Finde das Urteil nachvollziehbar. Wenn man den Weiterverkauf untersagt hätte mit der Begründung, dass man ja eine Kopie davon auf der Festplatte behalten kann, würde man ja sämtliche User unter Generalverdacht stellen, dass sie das tun, was nicht unserem Rechtsempfiunden entspricht. Außerdem kann das ja unterbunden werden, indem eine Software online aktiviert werden muss: hier kann ja verhindert werden, dass sie auf zwei verschiedenen Systemen gleichzeitig aktiv ist.
  • Knomi
    Mittwoch, 04.07.2012, 10:07 Uhr
    Na endlich mal wieder ein vernünftiges Urteil des EuGH. Wenn ich ein Buch kaufe, dann kann mir auch keiner mit dem Urheberrecht kommen und den Weiterverkauf untersagen. Das Gleiche muss für Software auch gelten. Letztendlich ist Software ein Produkt und ich erwerbe als Käufer bestimmte Rechte daran (selbst wenn es nur Nutzungsrechte sind). Diese von mir erworbenen Rechte muss ich aber auch wieder frei veräußern können.
  • JayBeeXX
    Mittwoch, 04.07.2012, 08:49 Uhr
    Natürlich, wenn ich mein Auto weiterverkaufe, veräußere ich damit auch die Patente (Rechte) anderer auf technische Teile....
  • xyzDOMzyx
    Mittwoch, 04.07.2012, 08:17 Uhr
    Endlich ist Recht wieder Recht und Eigentum Eigentum. Jetzt müssen nur noch Hersteller wie Blizard verstehen, das ich in Europa dieses Recht habe.
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