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26.01.2012, 17:02 Uhr

Befristete Verträge: Was Arbeitnehmer wissen sollten

Berlin (dpa/tmn) - Die mehrfache Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen widerspricht nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs nicht dem EU-Recht. Doch nicht alle Vertragsangebote des Arbeitgebers sind erlaubt. Was Arbeitnehmer wissen sollten, erfahren sie hier.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstag (26. Januar) entschieden, dass mehrfach befristete Arbeitsverträge mit dem EU-Recht vereinbar sind. In dem Fall hatte eine Frau auf Festanstellung geklagt, die zwischen 1996 und 2007 mit 13 befristeten Arbeitsverträgen in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln beschäftigt wurde. Die Frau wurde jeweils als Vertretung für vorübergehend fehlende Mitarbeiter eingesetzt, beispielsweise für Kolleginnen im Erziehungsurlaub.

Wollen befristet beschäftigte Arbeitnehmer vor Gericht ziehen und eine Festeinstellung einklagen, sollten sie einiges beachten. Peter Klenter vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin erläutert die wichtigsten Fragen:

Wie oft kann ein befristeter Vertrag verlängert werden?

Das kommt darauf an. Es gibt in Deutschland zwei Arten von befristeten Arbeitsverträgen: mit Sachgrund und ohne. Eine Befristung mit Sachgrund liegt vor, wenn jemand etwa nur für ein bestimmtes Projekt eingestellt wird oder als Elternzeitvertretung. Solche Verträge könne man unendlich oft verlängern, erklärt Klenter. Theoretisch kann jemand 20 Jahre lang nur Schwangerschaftsvertretungen machen. Das ist nach Einschätzung des EuGH mit EU-Recht vereinbar.

Ist jede Befristung erlaubt?

In bestimmten Fällen kann die Befristung unzulässig sein. Hellhörig sollten Arbeitnehmer etwa werden, wenn sie auf dem Papier zwar eine Schwangerschaftsvertretung machen, in der Realität aber eine ganz andere Arbeit verrichten als die werdende Mutter. Dann können Arbeitnehmer vor Gericht ziehen und die Festeinstellung einklagen, sagt Klenter.

Wann ist die Befristung noch unwirksam?

Die Befristung muss immer schriftlich erfolgen. "Mündliche Vereinbarungen sind nicht ausreichend", sagt Klenter. Gute Erfolgsaussichten vor Gericht hat daher, wer dem Arbeitgeber nichts unterschrieben hat. Und aus noch einem Grund kann die Befristung unwirksam sein: Fängt der Arbeitnehmer an zu arbeiten, bevor er den Vertrag unterschreibt, ist die Befristung ebenfalls unwirksam.

Welche Klagefrist muss beachtet werden?

Arbeitnehmer können nur in einer bestimmten Zeitspanne klagen. "Die Sachen müssen innerhalb von drei Wochen nach dem Ende des befristeten Arbeitsvertrages bei Gericht eingereicht werden", erklärt Klenter. Danach ist die Chance auf eine gerichtliche Klärung vertan.

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6 Meinungen zu "Befristet: Das sollten Sie wissen"

  • notting
    Samstag, 28.01.2012, 11:23 Uhr
    Ich frage mich, was es bringen soll, wenn man sich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis klagt. Meines Wissens zählt dann im Fall der wohl meist unvermeidlichen Kündigung durch den AG die Zeit aus vorhergehenden Verträgen mit dem AG nicht (außer der AG ist ein Arschloch und mobbt einen raus). D.h. 9 Monate Kündigungsfrist (ist doch die höchstmögliche Frist?) werden aufgrund der Kürze der befristeten Verträge nicht vorkommen. Was war da nochmal das gesetzliche Minimum? 4 oder 6 Wochen? Gibt's irgendwelche Tarifverträge, die eine längere Kündigungsfrist bei ein paar Jahren Arbeit seit dem letzten Vertrag vorsehen? Ich denke, dass sich da die AG selber ins Knie schießen. Welcher Normalo wird noch in ein Eigenheim investieren, wenn er wg. Zeitverträgen keinen Kredit und keine längerfristige Perspektive bzgl. seines Wohnorts bekommt? Der Baubranche geht es ohnehin nicht mehr so toll. Noch mehr Leute werden eher gebrauchte als neue Autos kaufen usw. notting
  • schieber1
    Freitag, 27.01.2012, 13:37 Uhr
    Befristete Arbeitsverträge können durchaus notwendig sein, das ist klar. Nur, ich bin der Meinung, daß die Masse der Menschen mitlerweilen in D befristete Arbeitsverträge haben, das ist nicht normal. Wenn ich z.B. höre, dass Airlines in D ihrem Cockpitpersonal bzw. ihre Cabincrew befristete Arbeitsverträge geben dann ist das nicht normal, denn das sind Berufe welche eine harte und anstrengende Ausbildung erfordern. Hier gehören normale Arbeitsverträge wie es eben "früher" war.
  • harald2250
    Freitag, 27.01.2012, 10:55 Uhr
    Es ist sicherlich richtig, das in einigen Branchen, speziell bei Kleinunternehmen wie z.B. in der Baubranche, solche befristeten Arbeitdsverhältnisse für das Überleben notwendig sind. Es kann mir aber keiner erzählen, daß eine Behörde einen Arbeitsvertrag über 10 Jahre immer wieder verlängert, auf Grund von Vertretungen etc. Ganz offensichtlich ist doch hier wohl die Position eines sogenannten "Springers" dringend erforderlich, - und der kann dann doch sehr wohl fest angestellt werden. Gerade in Großunternehmen ist es eine beliebte Praxis die Leute mit derartigen Verträgen auszustatten, die dann mit einer 1- bis 2-tägigen Unterbrechung zu schlechteren Konditionen verlängert werden. Das kann doch irgendwie alles nicht richtig sein !
  • Bedabro
    Freitag, 27.01.2012, 09:22 Uhr
    @ Mertens67 & Princes1 genau mit dieser Einstellung ("sollen froh sein","Auf solche Angestellten kann jeder Arbeitgeber verzichten" etcpp) setzt sich die Abwärtsspirale weiter fort. Jeder, der keine gesicherte Zukunft hat, wird diese Unsischerheit weiterreichen.
  • Princes1
    Freitag, 27.01.2012, 08:46 Uhr
    Ich führe ein kleines Baugeschäft mit ca. durchschnittlich 8 Arbeitnehmern. Leider kann auch ich nur befristete Arbeitsverträge zum 31.12. vergeben (und das über Jahre) weil es mir sonst unmöglich ist finanziell zu überleben. Ich zahle meinen Männern den vorgeschriebenen Tariflohn - die haben mitunter mehr Arbeitslohn als ich selber. Keiner fragt wie ich zurecht komme, denn die Finanzämter, Gewerbesteuern, Leasingverträg etc. laufen weiter, ob gearbeitet wird oder nicht. Die Dame soll doch zufrieden sein das sie ihre monatlichen Gehaltszahlungen in nicht geringer Höhe erhält. Meine Männer wissen auf was sie sich bei mir einlassen - sie bekommen pünktlich ihren Arbeitslohn, Urlaub und werden auch nicht bei Krankheit gekündigt. Sie müssen einfach nur ein paar Wochen zu Jahresbeginn zu Hause bleiben, weil ich eine Kurzarbeit nicht finanzieren kann, denn sonst müsste ich zuschließen und uns wäre allen nicht weitergeholfen!!! Wir in der Baubranche haben es so schwer - weil auch nicht ganz faire angebliche Geschäftsleute die Geschäfte kaputt machen (2 AN angestellt und der Rest Schwarzarbeiter). Auftraggeber die immer nur nach dem billigsten Angebot gehen und es damit auch noch provozieren und dann mit allem was geht die Zahlung rauszögern bzw. erst garnicht zahlen. Wie sollen wir da als Kleinunternehmer noch lange überlegen?
  • Mertens67
    Freitag, 27.01.2012, 08:09 Uhr
    ''Doch nicht alle Vertragsangebote des Arbeitgebers sind erlaubt.'' Wir haben 8.6 Millionen Arbeitslose, indiesen Zeiten kümemrt es keinen ob was erlaubt ist, jeder ist froh wenn er überhaupt Arbeit hat, es gibt Akademiker die haben die Auswahl zwischen nen 1000 Euro Job und Hartz4, kein Wunder das alle weglaufen. ''enn sie auf dem Papier zwar eine Schwangerschaftsvertretung machen, in der Realität aber eine ganz andere Arbeit verrichten als die werdende Mutter. Dann können Arbeitnehmer vor Gericht ziehen und die Festeinstellung einklagen, sagt Klenter.'' Auf solche Angestellten kann jeder Arbeitgeber verzichten! Arbeit muss gemacht werden wie sie anfällt, der Chef ist froh das er Aufträge bekommt und die Angestellten haben nur das jammern und Gerichtsklagen im Kopf. Kein Wunder das alle Polen bevorzugen.
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