Fußball-EM: Do's & Don'ts
Kein Sonderrecht
"Für die Fußball-Europameisterschaft gibt es keine Sonderrechte", berichtet Dr. Ferdinand Brüggehagen, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Hannover. Wer sich also in Sachen EM auf dem Laufenden halten will, darf das grundsätzlich nicht in der Arbeitszeit tun.
Radiohören oder die Spiele per Livestream zu verfolgen ist also prinzipiell tabu. "Auch wenn die Fußball-EM in aller Munde ist: Von Rechts wegen gibt es zwischen einer Europameisterschaft im Bogenschießen oder im Fußball keinen Unterschied."
Nicht auf Duldung hoffen
Ein Mitarbeiter, der während der Arbeit ein aktuelles Spiel verfolgt, kann nicht automatisch von der Duldung seines Arbeitgebers ausgehen - so fußballverrückt sich sein Chef auch im Smalltalk geben mag. Schließlich bezahlt der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Mitarbeiters und die muss er auch während der EM erbringen. "Sie haben natürlich das Recht, Ihren Arbeitgeber um Erlaubnis zu fragen", betont Brüggehagen. Verneint Ihr Chef aber Ihren Wunsch, Fußball zu schauen, müssen Sie sich daran halten.
Urlaub nehmen
Wer also kein Spiel verpassen will, sollte sich lieber nicht auf die Großzügigkeit seines Arbeitgebers verlassen. Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, empfiehlt: "Beantragen Sie entsprechend Urlaub! So gehen Sie allen arbeitsrechtlichen Problemen aus dem Weg." Außerdem ist Public Viewing im Biergarten oder ein Spiel im Stadion sicher ein größeres Vergnügen als vor dem Computer zu hocken.
Nicht klammheimlich verschwinden
Ob Ihr Urlaubsantrag dann wirklich genehmigt wird, hängt davon ab, wie viele Kollegen sonst noch in den EM-Urlaub wollen. Hensche: "Haben zu viele Mitarbeiter den gleichen Wunsch, wird Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaubsantrag vielleicht nicht genehmigen." Wem der Urlaub verweigert wird, muss dann während der Bürozeit auf EM-Live-Erlebnisse verzichten. Denn klammheimlich sollte niemand seinen Arbeitsplatz verlassen, sonst drohen disziplinarische Konsequenzen. Auch eine Kündigung ist im Extremfall nicht ausgeschlossen.
Auch nach der Arbeit nicht
Wer glaubt, nach Dienstschluss am Arbeitsplatz ins Internet gehen zu können, um sich schnell auf den aktuellen Spielstand zu bringen, liegt übrigens auch falsch: "Grundsätzlich dürfen Mitarbeiter ihre Arbeitsmittel nicht für private Zwecke nutzen, auch nicht nach Feierabend ... es sei denn, es bestehen entsprechende betriebliche Regelungen", so Brüggehagen.
Toleranz üben
Jenseits des Arbeitsrechts sollten Fußballfans und solche, die es nicht sind, in den nächsten Wochen gegenseitig Toleranz üben. "Auch wenn Sie ein passionierter Fußballexperte sind, halten Sie sich in der Kommunikation über Ihr Lieblingsthema lieber etwas zurück, damit Sie Ihre Umgebung nicht nerven", betont Benimmtrainerin und Kommunikationsberaterin Marlies Smits aus dem norddeutschen Großhansdorf. "Auch mit Ihrer Schwarz-Rot-Gold-Deko auf Ihrem Schreibtisch sollten Sie es nicht übertreiben." Das Toleranz-Gebot gilt natürlich auch für EM-Abstinenzler: "Zeigen Sie Verständnis für die Fußballbegeisterung der Anderen und vermeiden Sie jedes abwertende Verhalten."
Keine verbalen Ausfälle
Auch wenn die Emotionen bei solchen Großereignissen oft hochkochen, warnt Smits davor, diese im Job ungezügelt zu äußern: "Verletzen Sie nicht die Gefühle Anderer, indem Sie sich abfällig über einzelne Mannschaften oder Spieler äußern. Schließlich wissen Sie ja nicht, ob Ihr Kollege oder Geschäftspartner gerade Fan einer anderen Mannschaft oder eines anderen Spielers ist."
Die Form wahren
Wenn Sie im beruflichen Umfeld gemeinsam Spiele ansehen, sollte Sie sich immer bewusst sein, dass Sie nicht mit den besten Freunden zusammensitzen. "Auch das Public Viewing unter Kollegen oder Geschäftspartnern setzt die Businessregeln nicht außer Kraft. Seien Sie also vorsichtig mit Alkohol und Duzen."
1 Meinungen zu "Wie viel EM im Job darf sein?"
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Lori258
Donnerstag, 14.06.2012, 07:13 Uhr Oh gott gibts für die Überschrift dieses Artikels keine deutschen Worte. Da rollen sich einem ja die Fußnägel hoch bei diesem denglisch.
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