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06.02.2012, 10:22 Uhr

Verlängerungsregeln für befristete Arbeitsverträge

Köln (dpa/tmn) - Arbeitnehmer A hatte einen befristeten Arbeitsvertrag. Als dieser auslief, bot sein Chef ihm einen neuen an. Dieser war wieder befristet. "In so einem Fall sollte man überprüfen, ob das zulässig ist", sagt Peter Klenter vom Deutschen Gewerkschaftsbund.

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt es in Deutschland zwei Arten von befristeten Verträgen: Dabei ist eine nicht unbegrenzt verlängerbar. Das sind jene Verträge, die zu einem bestimmten Datum auslaufen.

"Bei diesen Verträgen kann die Befristung höchstens für zwei Jahre aufrechterhalten werden", erklärt Klenter. Außerdem dürfe der Vertrag innerhalb der zwei Jahre höchstens dreimal verlängert werden. Hält sich der Arbeitgeber nicht an diese gesetzliche Obergrenze, hat der Arbeitnehmer Glück gehabt. Denn dann sei die Befristung unwirksam, und es entstehe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, so Klenter.

Daneben gebe es jedoch auch Arbeitsverträge, die wegen eines Sachgrunds befristet worden seien, so Klenter. Das ist etwa der Fall, wenn ein Arbeitnehmer eine Schwangerschaftsvertretung macht oder für ein bestimmtes Projekt eingestellt worden ist. "Diese Verträge können unendlich oft verlängert werden", erklärt Klenter.

Allerdings kann auch hier die Befristung aus formalen Gründen unzulässig sein, weil die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln nicht eingehalten worden sind. Hellhörig sollten Arbeitnehmer zum Beispiel werden, wenn sie den neuen Vertrag erst nach Arbeitsbeginn unterschrieben haben. In so einem Fall gelte, dass der Arbeitnehmer unbefristet eingestellt worden ist. Denn die Befristung sei nur wirksam, wenn der Arbeitnehmer den Vertrag unterschrieben hat, bevor er seine Arbeit aufgenommen hat.

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9 Meinungen zu "Schluss mit befristetem Vertrag"

  • gebbinbg
    Montag, 06.02.2012, 17:41 Uhr
    In punkto Arbeitsvertagsbefristung finde ich es an der Zeit für eine neue Gesetzesvorlage, die diese "Unart" der Beschäftigung unterbindet. Wer noch dieser Meinung ist, kann ja unter: https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/20-Vorschlaege/10-Wie-Leben/Einzelansicht/vorschlaege_einzelansicht_node.html?cms_idIdea=4463 abstimmen ;-)
  • Metaluna4
    Montag, 06.02.2012, 17:24 Uhr
    durch befristete Veträge wird man der Lebensplanung beraubt. Du kannst keine Familie planen...du kannst kein Haus kaufen (ja,ja außer man hat einen Förderer aus der Familie:..."hier, Junge...da haste 250.000,- EUR, nu' kannste dir 'ne Eigentumswohnung oder ein Haus kaufen."). Diese Spezies gibt's ja auch noch. Aber der normale Kleinsparer, deren Eltern nichts geben konnten, die stehn mit nix da und kommen auch zu nix. Es sei denn sie gewinnen bei WWM eine passable Summe. Kredit von der Bank is' nich', da ja nur begrenzt Kohle aufs Konto geht. Postmodernes Sklaventum ist wohl der richtige Ausdruck dafür. Vielleicht kann ja unsere Merkel mal was tun dagegen. Und dann wundert man sich, dass die Bevölkerung in D abnimmt ?
  • sumpfdotter
    Montag, 06.02.2012, 16:48 Uhr
    Dieses dämliche abgehobene Gelaber der Juristen geht mir auf den Senkel ! Zitat : Man sollte überprüfen ob das auch rechtsmäßig ist ! Viele Arbeitnehmer haben gar nicht die Alternative zu wählen !Gesetzt den Fall ein Arbeitnehmer macht Ärger, dann wird der/die eben ohne Kündigung entlassen, weil der Arbeitsvertrag ausläuft und ein neuer Arbeitnehmer eingestellt werden kann ! Wie absurd ist die Wortphrasendrescherei der Juristen(innen) eigentlich ? Mir wurde gesagt, die Bewerbungsfrist auf eine Ausschreibung im Staatsdienst wurde verlängert, weil sich noch keine Frau auf diesen Posten beworben hat ! Klar, als Dozent und Lehrer werde ich demnächst allen Jungen und Männern sagen, liebe Jungs, die Mädchen haben doppelt soviel Zeit wie die Jungen, weil die eben einfach Mädchen sind ! Kann mir irgendein Jurist da weiterhelfen .... Dummgeschwätz der Juristen oder wahrscheinlich Juristinnen !
  • sumpfdotter
    Montag, 06.02.2012, 16:46 Uhr
    Dieses dämliche abgehobene Gelaber der Juristen geht mir auf den Senkel ! Zitat : Man sollte überprüfen ob das auch rechtsmäßig ist ! Viele Arbeitnehmer haben gar nicht die Alternative zu wählen und gesetz den Fall ein Arbeitgeber macht Ärger, dann wird der eben ohne Kündigung entlassen, weil der Arbeitsvertrag ausläuft und ein neuer Arbeitgeber wird eingestellt ! Wie absurd ist die Wortphrasendrescherei der Juristen eigentlich ? Mir wurde gesagt, die Bewerbungsfrist auf eine Ausschreibung im Staatsdienst wurde verlängert, weil sich noch keine Frau auf diesen Posten beworben hat ! Klar, als Dozent und Lehrer werde ich demnächst allen Jungen und Männern sagen, liebe Jungs, die Mädchen haben doppelt soviel Zeit wie die Jungen, weil die eben einfach Mädchen sind ! Kann mir irgendein Jurist da weiterhelfen .... Dummgeschwätz der Juristen oder wahrscheinlich Juristinnen !
  • ExtremUser
    Montag, 06.02.2012, 15:59 Uhr
    Ach ja MÖMAX gehört auch zu diesem Konzern und um 3 Ecken (extra gegründete Holding) auch die POCO-Domäne. Im Gegensatz zu IKEA ist der Lutz-Konzern in keinem Arbeitgeberverband oder zahlt Tariflöhne!
  • lupo0007
    Montag, 06.02.2012, 15:57 Uhr
    Dauert bestimmt nicht mehr lange, da müssen die Arbeitnehmer Geld mitbringen, wenn sie arbeiten möchten. Lohndumping gehört strafrechtlich verfolgt! Friede den Hütten, Krieg den Palästen!!!
  • ExtremUser
    Montag, 06.02.2012, 15:52 Uhr
    Am einfachsten macht es sich der Möbelkonzern XXX-Lutz. Dort gibt es praktisch nur befristete Verträge und zwar jedes mal mit einer anderen GMBH, die dem Konzern gehört. An einem Standort gibt es eine ganze handvoll an GMBHs...... Aber das ist dem Kunden egal, Hauptsache billige Möbel und was mit den Mitarbeitern ist, steht auf einem anderen Papier.
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