Geldstrafe für Turbostudium
Turbostudium, erste Arbeitserfahrung, Praktika, soziales Engagement: Was heutzutage von Berufseinsteigern gefordert wird, kommt einem oftmals utopisch vor. Offensichtlich gibt es aber junge Leute, die solchen Profilen tatsächlich entsprechen. So wie Marcel Pohl, der in nur 20 Monaten sein Studium abgeschlossen und gleichzeitig eine Banklehre absolviert hat.
Der 22-Jährige hatte nach dem Wirtschaftsabitur eine Ausbildung bei der Commerzbank angefangen. Zusätzlich bot man ihm dort an, nach Feierabend an der privaten Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) zu studieren, schreibt "Derwesten.de". Die FOM hat sich auf das berufsbegleitende Studium spezialisiert. An 22 Standorten in Deutschland werden Vorlesungen abgehalten.
Offenbar fühlte sich Pohl beim Studium nicht ausgelastet, denn viele Inhalte kannte der junge Mann schon aus der Schulzeit. So tat er sich mit zwei Kommilitonen zusammen, um "das Studium etwas zu beschleunigen". Jeder hörte sich andere Vorlesungen an und gab danach sein Wissen an die beiden anderen weiter. Marcel Pohl zog auf diese Weise sein Bachelor- und sein Masterstudium in nur vier Semestern durch. Eigentlich sind dafür von der Hochschule elf Semester angesetzt.
"Das FOM hat die Studienverkürzung ausdrücklich genehmigt", sagte Pohls Rechtsanwalt Bernhard Kraas gegenüber "Derwesten.de". Nun soll der Turbostudent 3.000 Euro Studiengebühren für die Semester nachzahlen, die er gar nicht mehr an der Hochschule verbracht hat. Die FOM sieht ihre Studiengebühren offenbar als Komplettpreis für den Abschluss, unabhängig von der Studiendauer.
Eine Entscheidung in der schwierigen Angelegenheit fällt den Richtern des Amtsgerichts Arnsberg offenbar nicht leicht. So ist der Fall laut "Derwesten.de" auf den 18. Juli vertagt. Kraas habe aber angedeutet, dass es schon vorher eine außergerichtliche Einigung geben könnte.
23 Meinungen zu "Strafe für Turbostudium"
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iduna
Samstag, 14.07.2012, 11:50 Uhr Also wenn ich es richtig verstanden habe, hat er an einer privaten Bildungseinrichtung studiert. Mit dieser hat er einen Vertrag abgeschlossen. Er hat eine clevere Lösung gefunden, die Zeit zu verkürzen. Ob das aber den Vertrag außer Kraft setzt, wage ich zu bezweifeln. Die drei haben sich ja zusammengetan und indirekt die Leistung der Hochschule angenommen. Also ich kann die Hochschule verstehen, aber auch den jungen Mann. Aber irgendwie geht es auch um die Gültigkeit von Verträgen. -
notting
Sonntag, 08.07.2012, 10:43 Uhr @basti99885: Wieso "Menschen ohne Leben..."? Er kannte die Inhalte doch schon und hätte sich wohl sonst gelangweilt (Bore-out-Syndrom heißt das IIRC). notting -
notting
Sonntag, 08.07.2012, 10:41 Uhr Anderes Beispiel, von dem ich mal gehört habe: Jemand hat als Zweitstudium Medizin gemacht. Er war 3(?) Semester vor der Regelstudienzeit fertig. Ergebnis: Darf keinen Job in Deutschland (oder gar in der EU?) antreten. Die Schweizer haben ihn mit Kusshand genommen - aber wer seine eigenen Fachkräfte verjagt, ist selber schuld... notting -
tralabla
Freitag, 06.07.2012, 08:44 Uhr Und alle regen sich über Langzeitstudenten auf, ne ne ne. -
sachmawas
Donnerstag, 05.07.2012, 11:53 Uhr Das liebe ich so an solcher Berichterstattung: es wird nur die halbe Wahrheit erzählt. Denn wenn ich eine private Hochschule besuche und hier einen Vertrag unterschreibe, sollte ich gerade als so begabte und vorgebildeter Student wissen, was im Vertrag steht! Und wenn da eine Studiengebühr für das Komplettstudium vereinbart wurde, dann ist die Situation doch eine ganz andere, als wenn ich auf einer nicht privaten Universität studiere. Denn hier kann ich mir nicht vorstellen, dass Semestergebühren zurückverlangt werden könnten. Und dann kann es auch schwieriger für die Richter werden, die Vertragsinhalte alle einzeln zu prüfen! Richter sind ja jetzt auch nicht immer alles Volldeppen! -
basti99885
Mittwoch, 04.07.2012, 17:57 Uhr Menschen ohne Leben... Tja. So wirds bestraft. Wuenschen tuts ihm denke ich keiner. Aber das besagt ja nichts darueber, dass man es ihm nicht gönnen kann... :D
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