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Bußgeldkatalog: Alkohol und Drogen

18 Punkte in Flensburg, Führerschein weg: Wer seinen Lappen zurück will, muss eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung über sich ergehen lassen.

Bei der so genannten MPU geht es darum nachzuweisen, dass man aus dem begangenen Fehlverhalten gelernt hat und in Zukunft verantwortungsvoller im Straßenverkehr agieren wird. Sie ist also alles andere als ein "Idiotentest".

Hauptanlass für eine MPU sind Alkoholdelikte. Seit 01. August 2007 gilt für Fahranfänger, die sich noch innerhalb ihrer zweijährigen Probezeit befinden, ein absolutes Alkoholverbot.

Alkohol und Drogen

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Alkohol
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim
ersten Mal
500 Euro 4 1 Monat -
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim
zweiten Mal
1000 Euro 4 3 Monate -
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim
dritten Mal
1500 Euro 4 3 Monate -
Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss - 7 - Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Drogen
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim
ersten Mal
500 Euro 4 1 Monat -
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim zweiten Mal 1000 Euro 4 3 Monate -
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim dritten Mal 1500 Euro 4 3 Monate -
Straßenverkehrsgefährdung unter Drogeneinfluss - 7 - Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

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