Bußgeldkatalog: Alkohol und Drogen
Bei der so genannten MPU geht es darum nachzuweisen, dass man aus dem begangenen Fehlverhalten gelernt hat und in Zukunft verantwortungsvoller im Straßenverkehr agieren wird. Sie ist also alles andere als ein "Idiotentest".
Hauptanlass für eine MPU sind Alkoholdelikte. Seit 01. August 2007 gilt für Fahranfänger, die sich noch innerhalb ihrer zweijährigen Probezeit befinden, ein absolutes Alkoholverbot.
Alkohol und Drogen
| Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Hinweis |
| Alkohol | ||||
| Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim ersten Mal |
500 Euro | 4 | 1 Monat | - |
| Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim zweiten Mal |
1000 Euro | 4 | 3 Monate | - |
| Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim dritten Mal |
1500 Euro | 4 | 3 Monate | - |
| Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss | - | 7 | - | Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
| Drogen | ||||
| Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim ersten Mal |
500 Euro | 4 | 1 Monat | - |
| Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim zweiten Mal | 1000 Euro | 4 | 3 Monate | - |
| Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim dritten Mal | 1500 Euro | 4 | 3 Monate | - |
| Straßenverkehrsgefährdung unter Drogeneinfluss | - | 7 | - | Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
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