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Bußgeldkatalog: Wenden, Rückwärtsfahren und Abbiegen

Bei Rot über die Ampel? Ja, das geht und ist sogar völlig korrekt - solange dies nur beim Rechtsabbiegen an einer Ampel mit Grünpfeil geschieht.

Zu beachten ist allerdings, dass man vor dem Abbiegen an der Ampel anhalten muss. Beim Abbiegen allgemein gilt: An unübersichtlichen Stellen lauern Gefahren, können Radfahrer oder Fußgänger schnell übersehen werden. Deshalb ist bei Abbiegevorgängen oder Wendemanövern besondere Vorsicht geboten.

Im Jahr 2006 waren über 30.000 Unfälle mit Personenschaden auf Fehler beim Abbiegen zurückzuführen. Knapp 18.000 hatten Fehlverhalten gegenüber Fußgängern als Ursache.

Wenden, Rückwärtsfahren und Abbiegen

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Abbiegen ohne ordnungsgemäßes Einordnen oder Abbiegen ohne Entgegenkommende durchzulassen 10 Euro - - -
Abbiegen ohne ordnungsgemäßes Einordnen oder Abbiegen ohne Entgegenkommende durchzulassen (mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer) 70 Euro - - -
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 80 Euro 2 - -
Einfahren in eine Kreuzung oder Einmündung trotz stockendem Verkehr (mit Behinderung) 20 Euro - - -
Abbiegen, ohne berechtigtes Fahrzeug durchzulassen, oder ohne Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen (mit Gefährdung) 40 Euro 2 - -
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen (mit Gefährdung) 70 Euro 2 - -
Fehlverhalten beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil:
Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten 70 3 - -
Den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet
Ausnahme: Fahrradverkehr auf Radwegefurten
100 3 - -
Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert 100 3 - -
Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet 150 3 - -

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