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25.01.2013, 11:47 Uhr

Bierbiker und Parkplatzschweine - Urteile aus der Verkehrswelt

Berlin (dpa/tmn) - Parkplätze, Pöbeleien oder Partymobile: Auf den Straßen gibt es vieles, über das man sich aufregen kann. Einige Verkehrsteilnehmer treiben es auf die Spitze und ziehen vor Gericht. Hier eine Auswahl kurioser Fälle, zu denen es im Jahr 2012 Urteile gab.

"Parkplatzschwein" - diese Bezeichnung kann für Parksünder angemessen sein. So sieht es das Amtsgericht Rostock. Wer unbefugt einen Parkplatz für Behinderte blockiert und auch noch uneinsichtig ist, muss sich das gefallen lassen. Auf dieses und weitere besondere Urteile aus der Verkehrswelt, die Deutschlands Richter im Jahr 2012 gesprochen haben, verweisen Rechtsexperten vom ADAC, Auto Club Europa (ACE) und Deutschen Anwaltverein (DAV).

Geschenkt ist nicht geschenkt

Vor der Tür steht ein Sportwagen mit großer Schleife. Die Freundin gratuliert zum 60. und drückt dem Geburtstagskind den Schlüssel für das Cabrio in die Hand, das sie kurz zuvor für 50 000 Euro gekauft hat. Klar, werden da viele denken: ein großzügiges Geschenk. Ist es aber nicht, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Az.: 3 U 69/11), sondern nur eine Leihgabe. Denn die Frau hatte den Fahrzeugbrief behalten. Somit blieb sie Eigentümerin - und holte sich nach Streitigkeiten ihr Auto mit dem Zweitschlüssel fast zwei Jahre später völlig rechtmäßig zurück.

Mit Recht ein "Parkplatzschwein"

Diese Bezeichnung wollte der Fahrer eines Geldtransporters nicht hinnehmen - musste es aber. Er hatte ohne Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz gestanden. Ein Zeuge machte ein Foto, bezeichnete ihn auf einem Zettel an der Windschutzscheibe als "Parkplatzschwein" und veröffentliche das Bild in einem Internetportal unter der Rubrik "Parkplatzschweine". Die Bezeichnung ist aber nicht automatisch eine Beleidigung, urteilte das Amtsgericht Rostock (Az.: 46 C 186/12), es komme auf die Umstände an. Wer unbefugt einen Behindertenparkplatz blockiere, dürfe so genannt werden.

Schluss mit lustig

Im Partymobil mit lauter Musik und reichlich Bier an Bord über Deutschlands Straßen zu radeln - das geht nur mit Sondergenehmigung. Sogenannte Bierbikes, mit denen Kegelclubs und Junggesellenabschiede schon massig Autofahrer auf die Palme gebracht haben, werden nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht vornehmlich zur Teilnahme am Verkehr genutzt (Az.: 3 B 8/12). Deshalb ist eine Sondergenehmigung für Touren mit Bierbikes erforderlich - und die dürfte nicht allzu leicht zu bekommen sein.

Teure Pöbelei

Der Fahrer eines Luxuswagens hätte sich besser zurückgehalten, nachdem er jemandem eine freiwerdende Parklücke vor der Nase weggeschnappt hatte. Als ihn der wartende Autofahrer darauf hinwies, pöbelte er diesen an. Im Prozess wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht Hamburg antwortete der Angeklagte auf die Frage nach seinem Einkommen, es sei auskömmlich. Der Prozess dauerte acht Verhandlungstage, vor allem die Aufklärung der Einkommensverhältnisse kostete viel Zeit. Das Urteil: 30 Tagessätze à 2000 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung - macht 60 000 Euro (Az.: 259 Cs 33/12). Die Verteidigung des Mannes will Rechtsmittel einlegen.

Alle News vom: 25. Januar 2013 Zur Übersicht: Auto

12 Meinungen zu ""Parkplatzschwein" ist erlaubt"

  • tschaenauer
    Montag, 13.05.2013, 14:31 Uhr
    Das ist schon Umgangssprache,deswegen nicht mehr Strafbar.
  • Stepke
    Mittwoch, 30.01.2013, 14:44 Uhr
    Wenn sich so ne Dumpfbacke auf einen Behinderten- oder Kinderparkplatz stellt, ist er selbst schuld, wenn er dumm gemacht wird. Isser ja schließlich auch. Manche möchten ja am liebsten mit ihrem geliebten Auto direkt in den Laden fahren, statt mal n paar Meter zu gehen. Obs nun schön ist, ist ne andere Frage. Wohl nur ein Spiegel unserer Gesellschaft. Fernsehen, Werbung. Machen doch alle vor. Also nicht wundern. Nur aufpassen zu wem mans sagt. Nicht jeder geht zum Anwalt. Dass Faustrecht gehört mittlerweile auch wieder vermehrt dazu, Streitigkeiten aus dem Weg zu räumen. Besonders in Gegenden wo viele ... Aber lassen wir das.
  • Reaktorunfall
    Montag, 28.01.2013, 10:18 Uhr
    hugo494 Ganz Ihrer Meinung. Ich versuche auch, mit diversen Beiträgen zu bestimmten Themen das Volk zu informieren, aber dann werde ich als Nazi beschimpft. Das uninteressierte Volk hat es nicht besser verdient. Es ist aber Tatsache, dass unsere Regierung nach dem Willen ganz anderer Mächte regiert. Das ist aber hier nicht das Thema.
  • hugo494
    Samstag, 26.01.2013, 14:31 Uhr
    Tja 60.000 Geldstrafe von einem Hamburger Gericht. Schnulli - der zahlt nur den Rechtsschutzversicherungsbeitrag von einem 1000stel dessen. Kurze Anfrage nach Geltungsbereich des OWiG und der Quatsch ist vom Tisch. Wann sagt das mal Jemand dem Volk das nur die Besatzungsgesetze der Siegermächte des 2.Weltkrieges SHAEF etc. und das Handelsrecht im Gebiet der allierten Selbstverwaltung "Bundesrepublik" in Deutschland gelten. Es faktisch Anarchie ist. Jeder Polizist ist für seine Taten persönlich selbst verantwortlich. Und genau das wird dann praktiziert: Es wurde unter dem Namen " Ganze Sicherheit für unser Viertel" eine Nachbarschafts-Staasi geschaffen die mit Einbruch der Nachbarn bei Nachbarn, Sabotage, versuchtem Mord (manipulierte Mikrowelle), Skalarwellenterror für Vertreibung, Vergiftung mit Fluorid, den Kiez "Lienientreu" macht. So was hat es bei Adolf nicht mal gegeben und in dem Ausmass in der DDR auch nicht. Heute wird nicht mehr vergast sondern mit Skalarwellen raußgeekelt, diszipliniert und mit Mikrowelle gekillt. In der Wohnung daselbst. Ist er "gestorben"(worden) - liebe Trauergemeinde. Die Polizei kommt bei Ruhestörung der Lokale nicht mehr vorbei - ruft nur dort beim Entsprechenden an - und Ruhe. Knöllchen bekommen deutsche Autofahrer bei Migrantski "respektiert" Polizei die kulturelle Besonderheit und weis darum das türkische Rechtsanwälte auch mit dem Geltungsbereich arbeiten. Alles in Selbstverwaltung - der Markt wird es schon richten !
  • hugo494
    Samstag, 26.01.2013, 14:26 Uhr
    Tja 60.000 Geldstrafe von einem Hamburger Gericht. Schnulli - der zahlt nur den Rechtsschutzversicherungsbeitrag von einem 1000stel dessen. Kurze Anfrage nach Geltungsbereich des OWiG und der Quatsch ist vom Tisch. Wann sagt das mal Jemand dem Volk das nur die Besatzungsgesetze der Siegermächte des 2.Weltkrieges SHAEF etc. und das Handelsrecht im Gebiet der allierten Selbstverwaltung "Bundesrepublik" in Deutschland gelten. Es faktisch Anarchie ist. Jeder Polizist ist für seine Taten persönlich selbst verantwortlich. Und genau das wird dann praktiziert: Es wurde unter dem Namen " Ganze Sicherheit für unser Viertel" eine Nachbarschafts-Staasi geschaffen die mit Einbruch der Nachbarn bei Nachbarn, Sabotage, versuchtem Mord (manipulierte Mikrowelle), Skalarwellenterror für Vertreibung, Vergiftung mit Fluorid, den Kiez "Lienientreu" macht. So was hat es bei Adolf nicht mal gegeben und in dem Ausmass in der DDR auch nicht. Heute wird nicht mehr vergast sondern mit Skalarwellen raußgeekelt, diszipliniert und mit Mikrowelle gekillt. In der Wohnung daselbst. Ist er "gestorben"(worden) - liebe Trauergemeinde. Die Polizei kommt bei Ruhestörung der Lokale nicht mehr vorbei - ruft nur dort beim Entsprechenden an - und Ruhe. Knöllchen bekommen deutsche Autofahrer bei Migrantski "respektiert" Polizei die kulturelle Besonderheit und weis darum das türkische Rechtsanwälte auch mit dem Geltungsbereich arbeiten. Alles in Selbstverwaltung - der Markt wird es schon richten !
  • 49er
    Freitag, 25.01.2013, 17:36 Uhr
    @tschaenauer: Es sind nicht nur die "Fäkaliensender", die der Sprachverrohung und - verstümmelung Vorschub leisten. Die Öffentlich- Rechtlichen, der ....ich nenne es mal so...."legere" Umgang mit der Sprache im Internet, "Dönerdeutsch" - auch "Kanack" genannt, "Denglisch" usw. tragen, neben einer sinnfreien wie unnötigen Rechtschreibreform tragen ihren Anteil zur Verwahrlosung der deutschen Sprache teil. Wem´s ein schwacher Trost ist: Englisch, Französisch und andere Sprachen verwahrlosen genauso...
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