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03.11.2009, 13:49 Uhr

Von "fieses Miststück" bis "alte Sau"

(mwil/dpa/tmn) - Wenn Ihnen auf der Autobahn ein Drängler an der Stoßstange klebt oder Sie ein Raser kurz vor einer Kurve überholt, sollten Sie trotzdem Ruhe bewahren und sich keinesfalls zu Beleidigungen hinreißen lassen. Das kann nämlich richtig teuer werden.

"Blöde Kuh", "Depp" und "Idiot" sind eher harmlose Beleidigungen, die gerne benutzt werden, um anderen Verkehrsteilnehmern die Meinung über deren Leistungen im Straßenverkehr zu geigen. Doch schon diese Entgleisungen können ein Loch in den Geldbeutel reißen. Durchschnittlich werden für Beleidigungen Bußgelder in Höhe von 15 bis 30 Tagessätzen verhängt. Für Beschimpfungen wie "fieses Miststück" oder "alte Sau" können beispielsweise Geldstrafen von 2.500 Euro fällig werden.

Die Höhe der Geldbuße hängt neben der gewählten Beleidigung auch vom Einkommen des Übeltäters ab. Gleiches gilt für Gesten wie beispielsweise der "Stinkefinger". Dafür werden 40 Tagessätze veranschlagt. Bei einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro, würde das eine Strafe von ungefähr 3.300 Euro ergeben. Wer anderen einen "Vogel" zeigt, kommt billiger davon: 20 bis 30 Tagessätze fallen dafür an.

So viel kosten Beleidigungen im Straßenverkehr: Die nebenstehende Tabelle des ADAC gibt Aufschluss.

Üble Äußerungen über Polizisten und Politessen werden laut dem ADAC besonders streng verfolgt. Das gilt auch für indirekte Beleidigungen: So wurden für den Satz "am liebsten würde ich Arschloch zu dir sagen" in einem Fall 1.600 Euro fällig.

Dass Beleidigungen nicht billig sind, bekam auch Ex-Fußballer Stefan Effenberg zu spüren. 2003 bezeichnete er einen Beamten als "Arschloch" und wurde zu einer Strafe in Höhe von 10.000 Euro (20 Tagessätze) verurteilt. Seiner Aussage zufolge habe er den Beamten allerdings lediglich "schönen Abend noch" zugerufen.

Zu einer Geldstrafe können unter Umständen zudem noch Gerichts- und Anwaltskosten kommen. Außerdem greift eine Rechtschutzversicherung für Beleidigungen nicht, da sie bei vorsätzlichen Taten nicht eintrittspflichtig ist. Im schlimmsten Fall kann man wegen einer Beleidigung auch hinter Gittern landen. Laut Strafgesetzbuch kann eine Beleidigung, ob sie nun im Straßenverkehr geschieht oder nicht, eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen.

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215 Meinungen zu "Von "fieses Miststück" bis "alte Sau""

  • schieber1
    Montag, 27.09.2010, 08:27 Uhr
    Ich habe für den Ausdruck: ABM-Sheriff in BT 500,-- € bezahlt. Die Strafe war allerdings deshalb so hoch, weil ich diesen Ausdruck mehrfach wiederholt habe. Naja, egal, war für einen guten Zweck. Da zahlt man doch gerne.
  • Paularthur
    Donnerstag, 31.12.2009, 15:00 Uhr
    Die Polizei Dein Freund und HELFER???
  • emsig
    Dienstag, 17.11.2009, 10:04 Uhr
    Besser ist es, es erst gar nicht soweit kommen zu lassen. Also entweder ordentlich fahren oder sich vorher informieren, z.B auf blitzer.de oder ähnlichen Webseiten.
  • ChrischH
    Montag, 16.11.2009, 14:49 Uhr
    Meine sanft- und gutmütige, fast 70-jährige, moderat Auto fahrende Mutter erzählte, dass sie vor kurzem geblitzt wurde. Mit 65 km/h, etwa 10 Meter vor einem Schild, dass das vorherige 50km/h-Limit durch eine 70er-Begrenzung ersetzte. Ihre Begrüßung gegenüber dem Polizisten war ein keckes "Mensch, was sind Sie gemein, hier zu blitzen..." Das fand ich unglaublich cool! Berechtigte Entrüstung, aber komplett ohne die - mir nicht fremde - aggressive Haltung, die der Beleidigung zugrunde liegt. Super! So kann man doch miteinander umgehen! Und das Tollste: Wenn der Beamte einen Funken Moral in sich hat, muss er sich doch hinterher selbst gedacht haben: "Ja, Recht hat sie, was bin ich doch für ein Arschloch, dass ich das hier mache..."
  • Struppino
    Samstag, 14.11.2009, 10:29 Uhr
    Und wie sieht es aus, wenn der z. B. durch einen "Vogel" "Beleidigte" einem kurz zuvor zum Beispiel eklatant und mit Gefahr für Leib und Leben verbunden die Vorfahrt genommen hat?!?
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