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05.02.2013, 13:20 Uhr

Höhere Geldbußen für Falschparker und Radler

Berlin (dpa) - Parken ohne Parkschein, Radfahren ohne Licht: Verkehrssünden auf zwei und vier Rädern werden bald teurer. Dafür gab der Bundesrat grünes Licht. Bei der Reform der Flensburger Punktekartei pochen die Länder aber noch auf Änderungen.

Falschparker und rücksichtslose Radfahrer auf deutschen Straßen werden bald empfindlicher zur Kasse gebeten. Der Bundesrat stimmte einer Änderung der Bußgeld-Verordnung am Freitag (1. Februar) mit zahlreichen Änderungen zu. Bei fehlendem Parkschein oder abgelaufener Parkzeit sollen die Verwarngelder von derzeit 5 bis 25 Euro nach mehr als 20 Jahren um je 5 Euro steigen. Für Radfahrer sollen gefährliche Verstöße um 5 bis 10 Euro teurer werden. Auch Autofahrer, die keine Rücksicht auf Radler nehmen, werden stärker zur Kasse gebeten. Die Neuregelungen sollen zum 1. April in Kraft treten. Die geplante Reform des Verkehrssünder-Punktesystems kritisierte die Länderkammer in Details.

Hintergrund der Bußgeld-Erhöhungen sind Wünsche der Länder, da die jetzigen Sanktionen keine vorbeugende Wirkung mehr hätten. So zahlen viele Autofahrer keine Parkgebühr und nehmen lieber das Risiko eines relativ geringen Verwarngeldes in Kauf. Die Falschparker-Sätze sind seit 1990 unverändert.

Höhere Geldstrafen für Rad-Rowdys

Verkehrsverstöße werden künftig mit härteren Strafen geahndet. >

Beim Überschreiten der erlaubten Parkdauer um bis zu 30 Minuten sollen künftig 10 statt bisher 5 Euro fällig werden. Je 5 Euro teurer werden auch längere Parkzeitüberschreitungen: 15 Euro für bis zu eine Stunde länger als erlaubt, 20 Euro für bis zu zwei Stunden, 25 Euro für bis zu drei Stunden und 30 Euro für noch längere Verstöße. Der Höchstsatz von 35 Euro soll weiterhin gelten, wenn es um Verstöße wie das Zuparken von Feuerwehrzufahrten und Behindertenparkplätzen geht.

Für Radfahrer soll falsches Einbiegen in Einbahnstraßen je nach Situation künftig 20 bis 35 Euro statt wie bisher 15 bis 30 Euro. Wer nicht auf dem Radweg fährt oder darauf in falscher Richtung unterwegs ist, soll künftig 20 statt 15 Euro zahlen. Fahren ohne Licht soll Radler bald 20 statt 10 Euro kosten. Wenn Autofahrer auf Radwegen parken, soll die Geldbuße von 15 auf mindestens 20 Euro angehoben werden. Wer mit seinem Wagen einen Schutzstreifen für Radler blockiert, muss 20 statt 10 Euro zahlen.

Die Neufassung der Bußgeldkatalog-Verordnung sieht daneben eine höhere Geldbuße für Lkws vor, die gegen ein ausgeschildertes Fahrverbot verstoßen. Sie soll von 20 auf 75 Euro steigen.

Lichthupe

Experten fordern mehr Überwachung von aggressiven Autofahrern. >

Bei der geplanten Reform des Punktesystems für Verkehrssünder sieht der Bundesrat "grundlegenden Änderungsbedarf", fordert deshalb Nachbesserungen. So sollten Verstöße je nach Schwere nicht mit bis zu 3 Punkten bewertet werden, sondern wie ursprünglich vorgesehen mit 1 oder 2 Punkten. Verfallsfristen von Punkten seien teils zu kurz, so dass "notorische Geschwindigkeitstäter profitieren". Zudem sei die Wirksamkeit des neuen Fahreignungsseminars zweifelhaft. Kern der Reformpläne ist eine einfachere Bewertung. Punkte sollen zudem jeweils separat verjähren.

Rüpel-Radler riskieren Autoführerschein

Radelnde Verkehrssünder riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch ihren Führerschein für Kraftfahrzeuge. "Bei Vergehen, die mit 40 Euro Geldbuße oder mehr geahndet werden, drohen Fahrradfahrern Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister", erklärt Roland Huhn, Rechtsreferent beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Klassiker sei der Rotlichtverstoß an Ampeln mit einem Punkt. "Am Ende ist es egal, ob die Punkte von Delikten mit dem Fahrrad, Auto oder anderen Fahrzeugen herrühren: Bei 18 Zählern auf dem Konto ist die Fahrerlaubnis weg." Laut Huhn besitzen rund 90 Prozent aller erwachsenen Fahrradfahrer einen Führerschein.

Das Umfahren geschlossener Bahnschranken zähle zu den Verstößen, für die Radler Punkte in Flensburg bekommen können - und zwar gleich vier. "Auch wer als Radfahrer an einem Zebrastreifen Fußgänger nicht passieren lässt, erhält vier Punkte", sagt Huhn. Bis zu sieben Punkte können sich Radler einhandeln, wenn sie Straftaten wie Fahren unter Alkoholeinfluss begehen. Betrunkene Radfahrer, die mit 1,6 Promille oder mehr erwischt werden, sind den Führerschein zwar nicht auf der Stelle los, müssen aber zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Alle News vom: 5. Februar 2013 Zur Übersicht: Auto

363 Meinungen zu "Bußgelder sind nicht die Lösung"

  • sagitta68
    Montag, 25.02.2013, 10:53 Uhr
    Aber sehr willkommen !!!
  • Radweg
    Sonntag, 17.02.2013, 13:32 Uhr
    fballfreak | 47 Beiträge .......Welche Rückschlüsse sollte man da wohl logischerweise auf das Radfahrer- Unwesen in Deutschland ziehen?######################################## Das Autofahrer-Unwesen ist noch viel schlimmer. http://fahrrad.wikia.com/wiki/Radweg_%28Deutschland%29
  • Radweg
    Sonntag, 17.02.2013, 13:16 Uhr
    0815x | 445 Beiträge........Und nebenbei wird auch noch dem Ausbau des Überwachungsstaates entsprochen.##################### Und dann fühlst DU dich pudelwohl?
  • Radweg
    Sonntag, 17.02.2013, 12:56 Uhr
    zuckerundfett | 7 Beiträge Radfahrer an die Macht! Autofahrer raus! ################## Richtig!
  • Radweg
    Sonntag, 17.02.2013, 12:36 Uhr
    Luluxand | 23436 Beiträge........Wenn ein solcher Regelbruch niemanden behindert oder gefährdet, ist das für mich noch im Rahmen. Wenn ein Radler auf dem Gehweg fährt, dabei aber rücksichtsvoll ist und ggfs. halt absteigt, wenn Fußgänger "im Weg" sind, ist das noch in Ordnung.#################### Nein, das ist eben NICHT in Ordnung. Es hat eben einfach niemand auf dem Gehweg zu fahren, Es ist eben ein Geeeeeeeeeeehhhhweg.
  • Radweg
    Sonntag, 17.02.2013, 12:30 Uhr
    mhbw13J 241 Beiträge ... Ja, auch ich fahre dann meistens auf dem Fussweg, weil es selbst auf den ausgezeichneten Fahrradwegen mordsgefährlich ist. Nur ein Beispiel: Ich habe mehr wie einmal erlebt, dass Autofahrer ihr Fahrzeug "mal kurz" auf dem Fahrradweg abstellen oder parken, so dass man als Fahrradfahrer ggf. sogar absteigen muss. Das sollte sich mal ein Fahrradfahrer erlauben, sein Fahrrad auf einen Parkplatz für Autos stellen. Aber wie gesagt, es gibt auf beiden Seiten verkehrsgefährdendes, rowdyhaftes Verhalten. Das Fahrradfahrer bei Rot über die Ampel fahren geht gar nicht, denen gehört sofort das Fahrrad abgenommen ...####################### Denen, die auf dem Fussweg fahren aber auch.
  • Radweg
    Sonntag, 17.02.2013, 12:02 Uhr
    krille 4544 Beiträge Fahrradfahrer sind genauso Verkehrsteilnehmer wie Autofahrer. ###################Aber leider diskriminierte, weil nicht gleiche Fahrbahn. http://fahrrad.wikia.com/wiki/Radweg_%28Deutschland%29
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