Mehrwertsteuersenkung

GMX gibt die Senkung der Mehrwertsteuer in vollem Umfang an den Nutzer weiter. Das gilt für den Kauf aller Produkte, die direkt über GMX abgerechnet werden.
Für Produkte, deren Abrechnung über einen Kooperationspartner erfolgt, gelten die individuellen Regelungen des jeweiligen Partners. Von der Mehrwertsteuersenkung ausgenommen sind einige wenige Produkte, deren Kauf nicht über GMX abgerechnet wird. Hierbei handelt es sich um In-App-Käufe im Apple AppStore und im Google PlayStore sowie den von Lotto24.de bereit gestellten und bei GMX vermarkteten Lotto-Service. Beim Kauf dieser Produkte kommen die individuellen Regelungen des abrechnenden Unternehmens zum Tragen. Diese Regelungen können von GMX nicht beeinflusst werden.  

Um wieviel Prozent wird die Mehrwertsteuer vorübergehend gesenkt?

Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Deutschland wird vorübergehend von 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Deutschland wird vorübergehend von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.

Für welchen Zeitraum gilt die Mehrwertsteuersenkung?

Die Mehrwertsteuersenkung ist befristet und gilt vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Gilt die Mehrwertsteuersenkung auch für mich als GMX Bestandskunde?

Die Senkung der Mehrwertsteuer werden wir an alle unsere Kunden mit Sitz in Deutschland weitergeben. Alle Rechnungen, die ab dem 1. Juli 2020 erstellt werden, werden mit einer Mehrwertsteuer von 16 Prozent auf den Nettopreis berechnet - mit der Folge, dass Sie für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 weniger bezahlen.
 

Muss ich etwas dafür tun, um die Mehrwertsteuersenkung in Anspruch zu nehmen?

Nein. Wir kümmern uns um die Umsetzung. Es ist nicht möglich, auf die Mehrwertsteuersenkung und die damit verbundene Rechnungskorrektur zu verzichten.

Warum ändern sich die Preise auf den Webseiten von GMX nicht?

Wegen technisch enorm hoher Aufwände und der zeitlichen Befristung der Mehrwertsteuersenkung werden wir nicht alle Preise auf unseren Webseiten einzeln anpassen. Stattdessen machen wir über einen pauschalen Hinweis auf die vorrübergehende Mehrwertsteuersenkung aufmerksam.
 

Gilt die Senkung der Mehrwertsteuer für alle GMX Produkte?

GMX gibt die Senkung der Mehrwertsteuer in vollem Umfang an den Nutzer weiter. Das gilt für den Kauf aller Produkte, die direkt über GMX abgerechnet werden.
Für Produkte, deren Abrechnung über einen Kooperationspartner erfolgt, gelten die individuellen Regelungen des jeweiligen Partners. Von der Mehrwertsteuersenkung ausgenommen sind einige wenige Produkte, deren Kauf nicht über GMX abgerechnet wird. Hierbei handelt es sich um In-App-Käufe im Apple AppStore und im Google PlayStore sowie den von Lotto24.de bereit gestellten und bei GMX vermarkteten Lotto-Service. Beim Kauf dieser Produkte kommen die individuellen Regelungen des abrechnenden Unternehmens zum Tragen. Diese Regelungen können von GMX nicht beeinflusst werden.  
 

Was passiert im Fall, wenn ich vor dem 1. Juli 2020 schon im Voraus bezahlt habe?

Wir werden eine Korrektur Ihrer Rechnung für die Leistungszeiträume zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 vornehmen und die zu viel entrichtete Mehrwertsteuer wird Ihnen gutgeschrieben.

Wie sieht die Rückerstattung der Mehrwertsteuer aus? Erhalte ich eine Korrekturrechnung - und wann?

Die Bundesregierung hat die Senkung der Mehrwertsteuer auf 16 Prozent ab dem 1. Juli 2020 beschlossen. Wir reichen diese Senkung in vollem Umfang an unsere Kunden weiter und werden daher den Mehrwertsteuer-Anteil Ihrer Rechnung ab dem 1. Juli 2020 anpassen. Sofern Sie bereits eine Rechnung für Zeiträume nach dem 1. Juli 2020 erhalten haben, werden wir diese baldmöglichst korrigieren.
 

Ich habe vor dem 01. Juli 2020 eine Rechnung für einen Zeitraum erhalten, der über den 01. Juli 2020 hinausgeht. Auf dieser Rechnung wird die Mehrwertsteuer mit 19 Prozent ausgewiesen. Ist das so richtig?

Ja, das ist richtig so. Rechnungen, die bis zum 01. Juli 2020 erstellt werden, enthalten eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Nach dem 01. Juli 2020 werden alle Rechnungen korrigiert, die eine Leistung darüber hinaus beinhalten.
 

Ich habe nach dem 1. Juli 2020 eine Rechnung für einen Zeitraum erhalten, der über den 31. Dezember 2020 hinausgeht. Auf dieser Rechnung wird für die Leistungen ab dem 1. Januar 2021 wieder eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent ausgewiesen.

Da es sich um eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer handelt, haben wir uns dafür entschieden, bereits jetzt zwei Mehrwertsteuersätze (16 Prozent vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 und 19 Prozent ab dem 1. Januar 2021) auf einer Rechnung anzugeben, damit wir Ihnen im Januar 2021 keine Korrekturrechnung schicken müssen.